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Hochschulortswechsel

Wenn Sie den bisher an einer anderen deutschen Hochschule studierten, grundständigen Studiengang an der Universität Heidelberg fortsetzen wollen, so können Sie sich als Hochschulortswechsler in das nächsthöhere Semester immatrikulieren.

Für alle Fächer müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Für die Zulassung in höheren Semestern gelten besondere Vergabekriterien.
Eine Immatrikulation als Hochschulortswechsler*in in das 4. oder höhere Semester ist grundsätzlich nur mit dem Nachweis der Orientierungsprüfung oder einer Äquivalenzbescheinigung aufgrund der bisherigen Studienleistungen möglich. In das 7. oder höhere Semester wird nur immatrikuliert, wer den Nachweis der Zwischenprüfung oder eine Äquivalenzbescheinigung erbringt. Erste Anlaufstelle für die Äquivalenzbescheinigungen sind die Fachstudienberatungen des entsprechenden Studienfachs.
Auch wenn Sie bisher an einer Hochschule in einem anderen EU-Mitgliedsland eingeschrieben sind oder waren und ein gleichnamiges Studienfach an der Universität Heidelberg im höheren Fachsemester fortsetzen möchten, ist eine Bewerbung bzw. Immatrikulation im Rahmen eines Hochschulortswechsels möglich. Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, müssen allerdings in jedem Fall auf das entsprechende Fach angerechnet werden und es muss eine Einstufung in ein Fachsemester erfolgen. Zuständig für die Anrechnungsbescheinigung sind die entsprechenden Prüfungsausschüsse bzw.-ämter. Als erste Anlaufstelle können auch die jeweiligen Fachstudienberatungen in Anspruch genommen werden.

Fächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester

Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind. Bei der Zulassung von Hochschulortswechsler*innen und Studienunterbrecher*innen werden 50 % der Studienplätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Für die übrigen 50 % der Studienplätze sind soziale, insbesondere familiäre und wirtschaftliche sowie wissenschaftliche Gründe maßgeblich. Eine fristgerechte Bewerbung (15.7. und 15.1.) ist erforderlich.

Vergabekriterien für höhere Semester

Bei der Zulassung von Hochschulortswechsler*innen und Studienunterbrecher*innen werden  50 % der Studienplätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Da es an dieser Stelle nicht möglich ist, für jeden Einzelfall eine genaue Aussage über die geforderten Studienleistungen zu machen, bitten wir Sie, Ihrem Zulassungsantrag bei Hochschulortswechsel / Studienunterbrechung einen ausführlichen Studienverlauf (inkl. Scheine, Prüfungen und Transcript of Records) beizufügen. Diese Regelung gilt auch für den Quereinstieg. Hier werden alle verfügbaren Plätze aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen vergeben. Weitere Details finden Sie in der Auswahlsatzung für höhere Fachsemester. 

Die übrigen 50 % der Studienplätze werden  nach sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen sowie wissenschaftlichen Gründen in nachstehender Rangfolge vergeben:

  • Nachgewiesene Eigenschaft als Schwerbehinderter oder einem Schwerbehinderten Gleichgestellter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes.
  • Einzige Wohnung oder Hauptwohnung des Bewerbers mit seinem Ehegatten oder seinen Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten.
  • Anerkennung des ersten Studienortswunsches bei besonders schwerwiegenden gesundheitlichen, familiären oder wirtschaftlichen Umständen sowie wissenschaftlichen Gründen des Bewerbers/der Bewerberin.
  • Einzige Wohnung oder Hauptwohnung des Bewerbers bei den Eltern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten.

Weitere Informationen zu Sonderanträgen bei einem Hochschulortswechsel finden Sie in dem Merkblatt zu Sonderanträgen.