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Hinweise zur Online-Bewerbung in das höhere Fachsemester

Wir freuen uns, dass Sie an einem Studium an der Universität Heidelberg interessiert sind. Diese Seite bietet Ihnen einige Hintergrundinformationen zur Online-Bewerbung in das höhere Fachsemester.

Für eine Bewerbung an der Universität müssen Sie das vorgeschriebene Procedere der Online-Bewerbung durchlaufen. 

Beantworten Sie in der Bewerbungsmaske die gestellten Fragen sorgfältig und beachten Sie die nachfolgenden Hinweise. Nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist den Rat des Serviceportals in Anspruch, wenn Sie irgendeinen Zweifel haben.

Adressfeld

Geben Sie die Anschrift an, unter der Sie während des Vergabeverfahrens erreichbar sind. Ändert sich Ihre Anschrift, wenn auch nur vorübergehend, sorgen Sie bitte dafür, dass Mitteilungen der Universität Heidelberg Sie auf dem schnellsten Wege erreichen, da wir im Interesse des Fortganges des Bewerbungsverfahrens kurze Fristen setzen müssen. Es ist dringend erforderlich, dass Sie eine E-Mail-Adresse angeben, da Einladungen zu Auswahltests und Vorstellungsgesprächen ausschließlich per E-Mail versandt werden. Diese Einladungen werden erst ca. 5 Tage vor dem Termin per Mail versandt. Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zu den Gesprächs- und Testterminen.

Anträge

Bitte beachten Sie, dass bei Eingang von mehreren Anträgen für Auswahlverfahren grundsätzlich die letzten drei eingegangenen Anträge gewertet werden. Ausnahmen gibt es bei Fächern deren Zulassung von hochschulstart vergeben werden.

Bewerbung als Hochschulortswechsler*in/Studienunterbrecher*in

Sie können sich nur in das Semester bewerben, das auf ihr aktuelles Semester in diesem Fach folgt. 

Bitte beachten Sie die so genannte Studienjahrregelung in den Fächern Medizin, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin. Zum Wintersemester ist eine Bewerbung nur in ungerade Fachsemester möglich. Zum Sommersemester entsprechend nur in gerade Fachsemester.

Bitte beachten Sie im Falle einer Bewerbung für Medizin, dass die Universität Heidelberg im Fach Medizin zwei Studienorte – Heidelberg und Mannheim – hat. Zugelassene in Medizin (Fakultät Mannheim) absolvieren das komplette Studium in Mannheim. Für die Bewerbung in das erste klinische Semester zum Wintersemester reichen Sie bitte bis zum 25. September (Wintersemester 2023/24: bis zum 30. September) eine Kopie der Ergebnismitteilung des ersten Staatsexamens oder des Physikumszeugnisses ein. 
Zum Sommersemester werden keine Personen in das erste klinische Semester zugelassen.
Als Hochschulortswechsler*in gelten Sie auch, wenn Sie beispielsweise an der Semmelweis-Universität in Budapest/ Ungarn studiert haben und an die Universität Heidelberg wechseln wollen. Bewerben Sie sich auch dann bitte als Hochschulortswechsler*in.

Bewerber für einen Hochschulortswechsel im Fach Psychologie (mit Abschlussziel Bachelor), die an Ihrer bisherigen Hochschule nur in Zweit- oder Teilzeithörerschaft eingeschrieben sind, müssen Ihrer Bewerbung eine Anrechnungsbescheinigung des Instituts für Psychologie der Universität Heidelberg beifügen. Diese umfasst drei Seiten und kann bis zum 15.02. bzw. 15.08. über das heiCO-Bewerbungsportal nachgereicht werden. Mit den auf der Bescheinigung angegebenen „Credit Points“ nehmen Sie am Verfahren teil.
Bei einer Bewerbung in das fünfte oder höhere Fachsemester Pharmazie ist der Nachweis des absolvierten ersten Staatsexamens erforderlich.

Zu Anträgen auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortswechsels finden Sie in unserem Merkblatt genauere Informationen. Wenn Sie als Hochschulortswechsler*in im Einzugsbereich der Universität Heidelberg wohnen und einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortwunsches stellen möchten, finden Sie ebenfalls im Merkblatt genauere Informationen. Die dazu gehörige Meldebescheinigung können Sie herunterladen.

Zum engeren Einzugsbereich der Universität Heidelberg in den Studiengängen Medizin Heidelberg, Pharmazie und Zahnmedizin gehören die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie der Rhein-Neckar-Kreis. Zum weiteren Einzugsbereich für diese Fächer gelten die Stadtkreise Heilbronn und Karlsruhe sowie die Landkreise Bergstraße, Heilbronn, Hohenlohe, Karlsruhe, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt sowie Schwäbisch-Hall.

Zum näheren Einzugsbereich des Studienorts Medizin Mannheim der Universität Heidelberg gehören die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim sowie der Rhein-Neckar-Kreis. Zum weiteren Einzugsbereich des Studienorts Medizin Mannheim gehören folgende Stadt- und Landkreise: Bergstraße, Frankenthal, Karlsruhe (Stadt- und Landkreis), Rastatt und der Rhein-Pfalz-Kreis.

Quereinsteiger*innen

Bei einer Bewerbung als Quereinsteiger*in  können Sie die Anrechnungsbescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes bis einen Monat nach Bewerbungsschluss (15.08. für das Wintersemester; 15.02. für das Sommersemester) über das Bewerbungsportal heiCO als Dokumentenupload nachreichen. Danach eingehende Anrechnungsbescheinigungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerber*innen für den Studiengang Medizin mit einer Teilzulassung z.B. für den vorklinischen Abschnitt gelten zulassungsrechtlich als Quereinsteiger*in.
Wenn Sie bisher beispielsweise an der Semmelweis-Universität in Budapest/ Ungarn studiert haben und nach Heidelberg wechseln wollen bewerben Sie sich bitte als Hochschulortswechsler*in.

Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt.

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Achten Sie darauf, dass aus Ihrer hochgeladenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) die Art der Berechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife), das Datum des Erwerbs, die Durchschnittsnote sowie Ihr Name und Ihr Geburtsdatum zweifelsfrei zu entnehmen sind; unvollständig Dokumente (z. B. nur eine Seite des Zeugnisses) oder das Schülerzeugnisblatt werden nicht anerkannt. Für die Immatrikulation ist später eine erneute Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Ein Rückgriff auf die Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.

Liegt das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vor, kann der Zulassungsantrag bei deutschen Staatsangehörigen auf ein vorläufiges Zeugnis gestützt werden. Das Zeugnis muss auf bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle (in der Regel Regierungspräsidium Zeugnisanerkennungsstelle) ausgestellt sein. In diesem Falle wird die Zulassung unter der Bedingung ausgesprochen, dass die Hochschulzugangsberechtigung bis spätestens zur Einschreibung nachgewiesen wird und die vorläufige Zulassung durch das endgültige Zeugnis bestätigt wird. Andernfalls erlischt die Zulassung.