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EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innenVerfahren mit Aufnahmeprüfung

Eine formale Bewerbung für Fächer mit Aufnahmeprüfung ist erforderlich. Durch dieses Verfahren soll die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang festgestellt werden.

Wer die dafür festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann dieses Fach an der Universität Heidelberg nicht studieren. Am Aufnahmeprüfungsverfahren kann insgesamt nur zwei Mal teilgenommen werden. Sofern Auswahlgespräche oder Tests durchgeführt werden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach den Terminen; die Einladungen werden aufgrund des hohen Bewerberaufkommens kurzfristig verschickt.

Für internationale Bewerber*innen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Dies gilt auch für internationale Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung/Abitur aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandsschule (so genannte „Bildungsinländer*innen“)
Da die Informationen für Bildungsinländer*innen und EU- oder EWR-Staatsangehörige zu den Verfahrensdetails in wenigen Punkten unterschiedlich sein können, werden diese im Folgenden getrennt dargestellt.

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Weiterführende Informationen

In Studiengängen mit Aufnahmeprüfung ist der Nachweis zusätzlicher Qualifikationen an die Aufnahme eines Fachstudiums geknüpft. Über die zusätzlich geforderten Qualifikationen informiert die fachspezifische Auswahlsatzung/Zulassungsordnung bzw. die Studien- und Prüfungsordnung.
Bitte lesen Sie sich die Satzungen/Ordnungen Ihres gewünschten Studiengangs genau durch, bevor Sie sich online bewerben.

Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Außerdem können in einzelnen Studienfächern weitere Qualifikationen verlangt werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen in den jeweiligen Studienfächern finden Sie in den fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen.