icon-symbol-logout-darkest-grey

Deutsche StaatsangehörigeVerfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer

Für Fächer mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung - in Heidelberg Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie - muss eine Bewerbung immer bei der Stiftung für Hochschulzulassung erfolgen. Unterlagen, die an der Universität eingehen, werden nicht gewertet.

Verfahrensdetails

Für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung erfolgt die Bewerbung immer über hochschulstart.de.
Bitte beachten Sie, dass die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin an der Universität Heidelberg nur zum Wintersemester aufgenommen werden können. Die Bewerbungsfrist bei der Stiftung zur Hochschulzulassung ist für diese Studiengänge der 15. Juli für Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Neuabiturienten), bzw. der 31. Mai für Studienbewerber, die ihre Hochschulzulassung bis einschließlich 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturienten). Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums. Über die einzureichenden Unterlagen informiert die Stiftung für Hochschulzulassung. 

Weiterführende Informationen Medizin/Zahnmedizin

Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. 
Bitte lesen Sie sich die Zulassungsordnung Ihres gewünschten Studiengangs sowie die weiteren Informationsmaterialien genau durch, bevor Sie sich bewerben.

Informationen zur Landarztquote Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin an Bewerber*innen vergeben werden, wenn diese sich im Anschluss an ihr Studium für einen festgelegten Zeitraum als Landärztin oder Landarzt verpflichten. Mit dieser Maßnahme – der so genannten Landarztquote – möchte die Landesregierung Baden-Württemberg das hausärztliche Versorgungsniveau im ländlichen Raum verbessern.
Bitte beachten Sie die besonderen Bewerbungsfristen in dieser Quote!

Infotelefon der Medizinischen Fakultäten

Die medizinischen Fakultäten Heidelberg und Mannheim bieten über ein Infotelefon die Möglichkeit einer persönlichen Beratung zum „Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)“ (Medizin und Zahnmedizin), zur Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) (Medizin und Zahnmedizin) und zum Test für medizinische Studiengänge (nur über die Fakultät Heidelberg) an.

Weiterführende Informationen Pharmazie

Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. 
Bitte lesen Sie sich die Zulassungsordnung Ihres gewünschten Studiengangs sowie die weiteren Informationsmaterialien genau durch, bevor Sie sich  bewerben.

Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Für alle Studiengänge der Universität gibt es Zugangs- und Studienvoraussetzungen. Abhängig von Ihrer Hochschulzugangsberechtigung kann es Einschränkungen bei der Wahl der möglichen Studienfächer geben. Auch müssen Sie ggf. besondere Fristen beachten, bestimmte Prüfungen ablegen und besondere Unterlagen für eine Bewerbung einreichen.