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Bewerber*innen ohne EU- oder EWR-StaatsangehörigkeitVerfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer

Die Studienplätze in den Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung - in Heidelberg Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie - werden direkt von der Universität vergeben. 

Internationale Studienbewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High School Diploma, Attestat, Maturità, etc.) müssen sich für alle Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben.

Weiterführende Informationen Medizin/Zahnmedizin

Bei der Vergabe dieser Studienplätze richtet sich die Universität Heidelberg nach dem geltenden Hochschulzulassungsgesetz (HZG).

Weiterführende Informationen Pharmazie

Bei der Vergabe dieser Studienplätze richtet sich die Universität Heidelberg nach dem geltenden Hochschulzulassungsgesetz (HZG).

Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Bitte beachten Sie: Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise richtet sich die Universität Heidelberg nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.