Deutsche StaatsangehörigeEinschreibung in die Promotion
In die Promotion können Sie sich als deutscher Staatsangehöriger ohne vorherige Bewerbung ganzjährig einschreiben.
Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen. Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine Annahme als Doktorand voraus.
FÜR DIE IMMATRIKULATION GEHEN SIE BITTE WIE FOLGT VOR:
- Halten Sie Ihre Unterlagen (siehe unten) bereit, z.B. Ihre aktuelle Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse, das Abiturzeugnis, Exmatrikulationsbescheinigung(en), Examenszeugnis
- Immatrikulieren sie sich online. Nach dem Einloggen können Sie Angaben machen zu den einzelnen Punkten. Diese Punkte können unabhängig von einander bearbeitet werden.
- Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
- Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
UNTERLAGEN FÜR DIE IMMATRIKULATION IN DIE PROMOTION
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule; nicht Privatschulen!), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
- Nachweis der Krankenversicherung
Sofern eine gesetzliche Versicherung besteht, beantragen Sie bitte bei der gesetzlichen Krankenkasse die elektronische Übermittlung über den Krankenversicherungsstatus an die Universität Heidelberg.
Sofern eine private Versicherung besteht oder keine Versicherungspflicht vorliegt, beantragen Sie bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Übermittlung der elektronischen Krankenkassenmitteilung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Sofern Sie noch nicht gesetzlich versichert waren, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden. Waren Sie bereits gesetzlich versichert, wenden Sie sich bitte an diese vorherige Krankenkasse. - Kopie des Personalausweises.
- Unterschriebenes und ausgefülltes SEPA-Mandat über die Studienbeiträge. Hierbei weisen wir darauf hin, dass der Kontoinhaber gleichzeitig der/die Studierende sein muss.
- Das vom Dekanat ausgefülltes Formular ”Annahme als Doktorand” (entsprechende Formulare erhalten Sie beim Dekanat oder im Downloadcenter).
- eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses. Sollten Sie bei der Einschreibung noch kein endgültiges Abschlusszeugnis Ihres Studienganges vorliegen haben, wird eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert. Diese Bescheinigung muss belegen, dass das Studium komplett abgeschlossen ist. Das endgültige Abschlusszeugnis ist im Laufe des Einschreibesemesters vorzulegen!
- Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung(en) mit Nachweis über Studiengang und Studiendauer.
- Passfoto