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Deutsche StaatsangehörigeEinschreibung in die Promotion

In die Promotion können Sie sich als deutscher Staatsangehöriger ohne vorherige Bewerbung ganzjährig einschreiben.

Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen. Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine Annahme als Doktorand voraus.

FÜR DIE IMMATRIKULATION GEHEN SIE BITTE WIE FOLGT VOR:

  • Halten Sie Ihre Unterlagen (siehe unten) bereit, z.B. Ihre aktuelle Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse, das Abiturzeugnis, Exmatrikulationsbescheinigung(en), Examenszeugnis
  • Immatrikulieren sie sich online. Nach dem Einloggen können Sie Angaben machen zu den einzelnen Punkten. Diese Punkte können unabhängig von einander bearbeitet werden.
  • Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
  • Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

UNTERLAGEN FÜR DIE IMMATRIKULATION IN DIE PROMOTION

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule; nicht Privatschulen!), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
  • Kopie des Personalausweises
  • Das vom Dekanat ausgefülltes Formular ”Annahme als Doktorand” (entsprechende Formulare erhalten Sie beim Dekanat oder im Downloadcenter).
  • eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses. Sollten Sie bei der Einschreibung noch kein endgültiges Abschlusszeugnis Ihres Studienganges vorliegen haben, wird eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert. Diese Bescheinigung muss belegen, dass das Studium komplett abgeschlossen ist. Das endgültige Abschlusszeugnis ist im Laufe des Einschreibesemesters vorzulegen!
  • Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung(en) mit Nachweis über Studiengang und Studiendauer.
  • Passfoto