icon-symbol-logout-darkest-grey

Deutsche StaatsangehörigeEinschreibung für das höhere Fachsemester

Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/25

Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.

Masterstudiengänge

Für Masterstudiengänge bzw. Fächer mit Zulassungsbeschränkung und ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester muss vor der Immatrikulation eine fristgerechte Bewerbung erfolgen. Nach Erhalt eines Zulassungsbescheides können Sie sich innerhalb der festgesetzten Immatrikulationsfristen an der Universität Heidelberg immatrikulieren. 

Die Immatrikulation erfolgt digital über das Online-Portal heiCO und schriftlich. Bitte informieren Sie sich vorab, welchem Verfahren Ihr gewünschtes Fach zugeordnet ist.

Studienfächer finden

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für weiterbildende Masterstudiengänge auf dieser Seite noch nicht abgebildet wird. Die Informationen folgen.

Immatrikulation in Masterstudiengänge

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang im höheren Fachsemester beworben haben, finden Sie Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem Bewerberaccount. 
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen, um mit der Onlineimmatrikulation fortfahren zu können. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Die Immatrikulation beantragen Sie im Anschluss daran online und laden die dort notwendigen Immatrikulationsunterlagen hoch. In einem zweiten Schritt müssen der ausgefüllte und unterschriebene, im Online-Portal heiCO zur Verfügung gestellte Antrag auf Immatrikulation sowie die erforderlichen Immatrikulationsunterlagen postalisch bei der Studierendenadministration innerhalb der Einschreibefristen eingehen.

Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Halten Sie Ihre Unterlagen bereit, z.B. Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse.
  • Immatrikulieren Sie sich online.
  • Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus und schicken Sie diesen – eigenhändig unterschrieben - zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:

Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

  • Zusätzlich laden Sie bitte den unterschriebenen Immatrikulationsantrag in Ihrem heiCO-Account hoch.


Bitte halten Sie folgende Unterlagen als PDF-Datei zum Upload für Ihre Immatrikulation bereit:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
    Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
  • 1 Passbild
  • Personalausweis/Reisepass
  • Nachweis der Krankenversicherung
    Zusätzlich halten Sie bitte Ihre Krankenversicherungsdaten bereit und tragen Ihre Daten während der Einschreibung in heiCO ein.
    Grundsätzlich läuft die Übermittlung Ihres Versicherungsstatus elektronisch ab. Nach Eingabe Ihrer Daten in heiCO müssen Sie immer – auch wenn Sie privat versichert sind -  mit einer gesetzlichen, deutschen Krankenkasse in Kontakt treten und den „Meldungsgrund M10 für die Universität Heidelberg“ unter der Hochschulnummer H0003588 beantragen.  Dieser Prozess dauert bis zu 5 Werktage. Die Einschreibung erfolgt erst, wenn die elektronische Übermittlung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist.
    Im Gegenzug meldet die Universität den Krankenkassen den Beginn und – später – das Ende Ihres Studiums.
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Bachelor-Urkunde (oder eine sonstige Abschlussurkunde eines grundständigen, äquivalenten Studiums). Ausländische Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie vom Original mit dazugehöriger Übersetzung eines beeidigten Übersetzers in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen ausländischer Behörden nicht akzeptiert werden können. 
    Sollten Sie bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang noch kein endgültiges Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studienganges vorliegen haben, wird eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert. Diese Bescheinigung muss belegen, dass das Studium komplett abgeschlossen ist und eine Durchschnittsnote ausweisen.
    Das endgültige Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum Beginn der Rückmeldefrist für das auf das Einschreibesemester folgende Semester vorzulegen.
  • Für den Master of Education: die Zulassungsbescheide für beide  M.Ed.-Teilstudiengänge - sowie ggf. im Falle entsprechender Zulassungsbedingungen in den beiden Zulassungsbescheiden die Bescheinigung über das Erfüllen der für die Immatrikulation in den Master of Education nötigen Studienanteile, die belegt, dass alle Zulassungsbedingungen erfüllt wurden. 
  • Bei Sport: Nachweis über die bestandene Sporteingangsprüfung 
  • Bei einem Wechsel aus oder nach dem 3. Fachsemester ein Nachweis der Fachstudienberatung
  • Evtl. weitere im Zulassungsbescheid / in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente

Bei einer vorherigen Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule müssen Sie außerdem online einreichen:

  • Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule.
    Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, dass der Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums) sowie der Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen) nachgewiesen sind - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung, etc.
  • Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse
  • Nachweise über Beurlaubungen und Auslandssemester
    Bei einer Beurlaubung benötigen wir den Nachweis von der Hochschule in welchem Semester Sie beurlaubt waren (Immatrikulationsbescheinigung, etc.) – Bei einem Auslandssemester (Semester in denen Sie nur im Ausland immatrikuliert waren) reichen Sie bitte einen Nachweis über den Zeitraum (Beginn und Ende) Ihres Auslandsstudiums ein.

Bitte reichen Sie nach erfolgter Eingabe Ihrer Daten in heiCO zusätzlich folgende Unterlagen per Post ein:

  • Antrag auf Immatrikulation mit Originalunterschrift
  • Alle Zeugnisunterlagen (z.B. Abiturzeugnis, Hochschulabschluss,…) im amtlich beglaubigter Form und ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung eine/r/s beeidigten Übersetzer*in/s 
  • Evtl. weitere im Zulassungsbescheid / in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente

Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Bitte beachten Sie, dass die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.

Abholung des Studierendenausweises


Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.

Frist für die Immatrikulation

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen zur Immatrikulation.

Einschreiben oder Umschreiben?

Sollten Sie schon an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, müssen Sie sich nicht in den Masterstudiengang neu einschreiben bzw. erneut immatrikulieren, sondern Sie müssen sich umschreiben.