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Internationale StaatsangehörigeEinschreibung für das höhere Fachsemester

Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024

Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.

Grundständige und Masterstudiengänge

Zum Studium zugelassene internationale Studienbewerber*innen müssen die Einschreibung für alle Studiengänge innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist bei der Studierendenadministration beantragen.

Hierfür immatrikulieren Sie sich online und senden alle unten aufgeführten, erforderlichen Unterlagen an 

Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg

Wenn Ihr Zulassungsbescheid die erfolgreiche Teilnahme an einem Prüfungsverfahren voraussetzt, so muss die genannte Prüfung (z.B. DSH) auf dem geforderten Niveau bestanden werden. Wird die Prüfung nicht oder nicht auf dem geforderten Niveau bestanden und liegt keine Befreiung auf gesetzlicher Grundlage vor, muss die Immatrikulation für den im Zulassungsbescheid genannten Studiengang verweigert werden.

FÜR DIE IMMATRIKULATION ERFORDERLICHE UNTERLAGEN SIND:

  • Krankenversicherungsnachweis für die Einschreibung an der Universität. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses (Studierende aus Ländern mit Visumpflicht für Deutschland benötigen einen Pass mit Visum/Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken für den betreffenden Studiengang an der Universität Heidelberg. Studierende, die einen elektronischen Aufenthaltstitel besitzen, müssen zur Immatrikulation auch das Zusatzblatt mit den Nebenbestimmungen vorlegen.) bzw. im Fall einer EU-/EWR-Staatsangehörigkeit: amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule
  • Bei Immatrikulation in grundständige Studienfächer in das 4. oder höhere Semester:  Nachweis der Orientierungsprüfung oder einer Äquivalenzbescheinigung aufgrund der bisherigen Studienleistungen bzw. in das 7. oder höhere Semester: Nachweis der Zwischenprüfung oder eine Äquivalenzbescheinigungdurch die Fachstudienberatung des entsprechenden Studienfachs an der Universität Heidelberg.

Darüber hinaus sind von zum Studium zugelassenen internationalen Studienbewerbern folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Immatrikulation 
  • Kopie des Zulassungsbescheids
  • 1 Passbild
  • Sofern diese noch nicht im Rahmen der Bewerbung eingereicht wurden: Amtlich beglaubigte Kopien der für die Zulassung relevanten Schulzeugnisse und ggf. der Universitätszeugnisse, ggf. einschließlich amtlich beglaubigter Kopien der beeidigten Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache
  • evtl. weitere im Zulassungsbescheid genannte Unterlagen

Darüber hinaus sind von internationalen Studieninteressierten mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung für die Immatrikulation in grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester folgende Unterlagen erforderlich:

  • Persönlich unterschriebener Ausdruck des Online-Immatrikulationsantrags 
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife (Abitur)
  • Amtlich beglaubigte Kopien aller erbrachten Studienleistungen (Transcripts of Records) pro Semester oder Studienjahr. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
  • Alle bereits an einer Hochschule in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Studiensemester müssen anhand von Semesterverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigungen (einschließlich Angabe des Fachs, der Fachsemester und des angestrebten Abschlusses) nachgewiesen werden.
  • Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule darüber, dass im gewünschten oder nah verwandten Studienfach der Prüfungsanspruch weder für einen einzelnen Leistungsnachweis noch für eine Vor- oder Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung endgültig verloren wurde. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche und englische Sprache erforderlich.
  • Bei Wechsel von einer ausländischen Universität an die Universität Heidelberg sowie bei Quereinstieg (auch innerhalb Deutschlands): Anrechnungsbescheinigung des Prüfungsamts des zuständigen Fachbereichs der Universität Heidelberg.
  • Internationale Studieninteressierte, die dennoch einen Zulassungsbescheid benötigen (z.B. für die Beantragung eines Einreisevisums zu Studienzwecken), können die Ausstellung eines Zulassungsbescheids mit ihrer Immatrikulation beantragen .

Darüber hinaus sind von internationalen Studieninteressierten mit einem deutschen Hochschulabschluss für die Immatrikulation in zugangsbeschränkte Masterstudiengänge im höheren Fachsemester folgende Unterlagen erforderlich:

  • Persönlich unterschriebener Ausdruck des Online-Immatrikulationsantrags
  • Original der durch die Fachvertretung des gewünschten Masterstudiengangs ausgestellten Zugangsbescheinigung  für das höhere Fachsemester (bei Wechsel von einer ausländischen Universität an die Universität Heidelberg sowie bei Quereinstieg mit Fachsemester-Einstufung).
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses, das im jeweiligen Herkunftsland zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt (z.B. Abiturzeugnis, High-School Diploma, Matura etc.), einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
  • Außerdem falls zutreffend: Kopie des Zeugnisses über die an einem deutschen Studienkolleg bestandene Feststellungsprüfung einschließlich der dazugehörigen Einzelnotenübersicht.
  • Außerdem falls zutreffend: Amtlich beglaubigte Kopien der Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen, einschließlich der dazugehörigen Notenliste. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
  • Amtlich beglaubigte Kopien aller erworbenen Hochschulzeugnisse und aller erbrachten Studienleistungen (Transcripts of Records) pro Semester oder Studienjahr. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.
  • Alle bereits an einer Hochschule in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Studiensemester müssen anhand von Semesterverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigungen (einschließlich Angabe des Fachs, der Fachsemester und des angestrebten Abschlusses) nachgewiesen werden.
  • Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule darüber, dass im gewünschten oder nah verwandten Studienfach der Prüfungsanspruch weder für einen einzelnen Leistungsnachweis noch für eine Vor- oder Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung endgültig verloren wurde. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- und englischsprachigen Dokumenten) eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche und englische Sprache erforderlich.

Informationen zu Beiträgen und Gebühren

Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation zu zahlenden Semestergebühren sowie zu den gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden Studiengebühren finden Sie auf unserer Homepage.

Einschreibung oder Umschreibung?

Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich in der Studierendenadministration umschreiben. 
Vor einer geplanten Umschreibung empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienberatung für ausländische Studierende (Raum 30) beraten zu lassen.