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Deutsche StaatsangehörigeMasterstudiengänge mit Zugangsbeschränkung

Die Zugangsbeschränkung für konsekutive Masterstudiengänge ist in der Zulassungsordnung festgelegt und kann u. a. durch das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse im grundständigen Studiengang oder bestimmter Berufserfahrung definiert werden.

Eine form- und fristgerechte Bewerbung ist erforderlich.

 

Weiterführende Informationen

Bitte lesen Sie sich die Zulassungsordnung bzw. Studien- und Prüfungsordnung Ihres gewünschten Studiengangs genau durch bevor Sie sich bewerben! Dort finden Sie alle nötigen Informationen zu beizufügenden Unterlagen, Bewerbungsfristen etc.

Besonderheiten bestimmter Studiengänge

Für einige Studiengänge sind Besonderheiten zu beachten. Bitte wählen Sie den Studiengang in unserem Studiengangsfinder aus und informieren sich dort.