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Begleitfach und Schwerpunkt

Einige konsekutive Masterstudiengänge enthalten in ihrem modularen Aufbau ein Begleitfach.

Die Studienstruktur Ihres gewünschten Masterstudiengangs wird in der Prüfungsordnung sowie auf den Internetseiten der Fakultät erläutert. Sofern ein Begleitfach erforderlich ist, definiert die Prüfungsordnung alle möglichen  Begleitfächer, bzw. jede Prüfungsordnung definiert ob ein Masterstudiengang ein Begleitfach anbietet oder nicht. 
Einige Masterstudiengänge ermöglichen eine Schwerpunktbildung. Auch diese Information finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Masterstudiengänge.
Ihr gewünschtes Begleitfach und / oder der Schwerpunkt wird im Rahmen der Online-Bewerbung abgefragt werden.
Da das Begleitfach bei Masterstudiengängen kein eigenständiges Studienfach ist, wird dieses auf dem Zulassungsbescheid nicht erscheinen.

Registrierung des Begleitfachs

Wir bitten Sie, sich vor Ihrer Immatrikulation mit dem Fachstudienberater Ihres Masterstudienganges in Verbindung zu setzen, um zu besprechen welches Begleitfach Sie gegebenenfalls wählen werden.

Sobald Sie im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Studienfachberater Ihr Begleitfach ausgewählt haben, bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Formular mit Ihren Immatrikulationsunterlagen oder spätestens zwei Wochen danach zukommen zu lassen. Sollten Sie Ihren Masterstudiengang ohne ein Begleitfach studieren, müssen Sie uns dieses Formular nicht vorlegen.

Die Registrierung Ihres Begleitfaches ist weder eine Zulassung für Ihr Begleitfach, noch eine Immatrikulation in das Begleitfach.

Die Datenerhebung ist für statistische Zwecke erforderlich.