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Besondere VerfahrenLosverfahren

Sind nach Abschluß der Vergabeverfahren in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung noch Studienplätze verfügbar, werden diese Studienplätze von der Universität Heidelberg durch Losverfahren vergeben.

Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Hauptverfahren oder am Nachrückverfahren teilgenommen zu haben. In Fächern, in denen auch in höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung besteht, können frei bleibende Studienplätze ebenfalls durch ein Losverfahren vergeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wegen der durchzuführenden Nachrückverfahren erfahrungsgemäß nur ausnahmsweise Studienplätze frei bleiben.

Antrag und beizufügende Unterlagen

Falls es zu einem Losverfahren kommen sollte, wird die Universität Heidelberg in diesem Verfahren alle Anträge berücksichtigen, die innerhalb der unten genannten Fristen bei ihr eingegangen sind. Die Vorlage von Zeugniskopien etc. ist nicht erforderlich. Die Anführung von Härtegründen ist nutzlos; sie dürfen im Losverfahren nicht berücksichtigt werden. Für jedes zulassungsbeschränkte Fach ist ein eigener Losantrag zu stellen, in dem nur das gewünschte Fach angeführt wird.

Bei einem Losantrag für einen Masterstudiengang müssen Kopien von allen in der Zulassungsordnung geforderten Unterlagen beigefügt werden. Nur so können wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Internationale Nachweise müssen in Kopie vom Original mit dazugehöriger Übersetzung eines/r beeidigten Übersetzers/-in in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Internationale Bewerber müssen ggf. zusätzlich Nachweise über Ihre ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache beifügen.

BEWERBUNGSFRISTEN

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist: 15. September - 15. Oktober, die für das Sommersemester: 15.März - 15. April. Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten nur diejenigen, deren Losantrag erfolgreich war.