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Juristische FakultätRechtswissenschaft/Jura – Staatsexamen

Studierende der Rechtswissenschaft beschäftigen sich mit der methodisch abgesicherten Erkenntnis des geltenden Rechts (Rechtsdogmatik), einschließlich seiner fallbezogenen Anwendung. Hierzu vermittelt das Studium die zur systematischen und begrifflichen Durchdringung des Rechts erforderlichen Kompetenzen, wozu auch die Befassung insbesondere mit historischen und philosophisch-theoretischen Grundlagen des Rechts gehört.

Fakten & Formalia

AbschlussStaatsexamen
StudiengangstypGrundständig
StudienbeginnNur Wintersemester
Regelstudienzeit10 Semester
Lehrsprache(n)Deutsch
Gebühren und Beiträge151.05 € / Semester
BewerbungsverfahrenDialogorientiertes Serviceverfahren (DOSV)
BewerbungsfristenInformationen zu Bewerbungsfristen erhalten Sie, nachdem Sie sich einen Studiengang zusammengestellt haben.

Inhalt des Studiums

Das Studium der Rechtswissenschaft vermittelt den Studierenden Kenntnisse des geltenden Rechts sowie die Fähigkeit, diese systematisch einzuordnen und kritisch zu reflektieren. Hierbei geht es nicht um das schlichte Auswendiglernen von Normen und gerichtlichen Entscheidungen, sondern um Strukturwissen und Methode. Es werden analytische Fähigkeiten, argumentative Präzision und die sachgerechte sowie wissenschaftlich exakte Form der Darstellung geschult. Aus diesen Gründen werden auch die Grundlagenfächer wie Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre und Rechtsvergleichung in das Studium integriert, ebenso Praxiselemente wie beispielsweise von in der Praxis tätigen Juristinnen und Juristen angebotene Lehrveranstaltungen, Praktika und „Moot Courts“ (fiktive Gerichtsverhandlungen).

Die Studierenden beschäftigen sich mit den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie mit einem Schwerpunktbereich – jeweils unter Einbezug internationaler, europarechtlicher sowie verfahrensrechtlicher Bezüge:

  • Das Zivilrecht (Privatrecht), dessen Kern das Bürgerliche Recht ist, regelt die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander (z.B. Vertrags-, Schadensersatz-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht).
  • Das Strafrecht befasst sich mit der Entstehung und der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.
  • Das Öffentliche Recht umfasst das den Staat als Hoheitsträger berechtigende und verpflichtende Recht, insbesondere im Verhältnis zwischen Staat und Bürger (Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht).
  • Der Schwerpunktbereich ist ein von den Studierenden ausgewählter Rechtsbereich, in dem sie Spezialkenntnisse erlangen, wie beispielsweise Kriminologie, Steuerrecht, Unternehmensrecht oder Völkerrecht.

In der ersten wie in der zweiten Studienhälfte befassen sich die Studierenden zudem mit Grundlagenfächern, insbesondere mit der Rechtsgeschichte, der Rechtsphilosophie und der Methodenlehre.

Das Studium schafft die Basis für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendardienst) und für die spätere Ausübung eines juristischen Berufes. Mit den erworbenen Kompetenzen können die Absolventinnen und Absolventen aber auch andere Berufe in Politik, Wirtschaft, Medien, Verbänden und internationalen Organisationen ergreifen.

Aufbau des Studiums

In den ersten drei Semestern (Grundstudium) beschäftigen sich die Studierenden in Vorlesungen, Übungen und Arbeitsgemeinschaften, in denen der Stoff strukturiert und falllösungsorientiert vermittelt wird, mit den drei Hauptgebieten des Rechts: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht. Daneben tritt ein Grundlagenfach. Nach bestandener Zwischenprüfung werden die Kenntnisse in den dogmatischen Fächern in weiteren drei Semestern (Hauptstudium) vertieft und erweitert, auch kommt mindestens ein zweites Grundlagenfach hinzu. Parallel dazu wird ein spezielles Rechtsgebiet (Schwerpunktbereich) erarbeitet, das die Studierenden in Heidelberg aus zwölf möglichen Themenbereichen wählen können:

  • SB 1:   Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung
  • SB 2:    Kriminalwissenschaften
  • SB 3:    Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
  • SB 4:    Arbeits- und Sozialrecht
  • SB 5a: Steuerrecht
  • SB 5b: Unternehmensrecht
  • SB 6:    Europäisches Wirtschaftsrecht und digitaler Binnenmarkt
  • SB 7:    Zivilverfahrensrecht
  • SB 8a: Internationales Privat- und Verfahrensrecht
  • SB 8b: Völkerrecht
  • SB 9:    Medizin- und Gesundheitsrecht

Von Seiten der Juristischen Fakultät wird ein Auslandsstudium von einem Semester bis maximal drei Semestern sehr gefördert. Der in der mittleren Studienphase ratsame Auslandsaufenthalt verlängert zwar grundsätzlich die Studienzeit, vertieft jedoch bei den Studierenden das Verständnis des Rechts und sie erwerben eine in der Praxis gerne gesehene Zusatzqualifikation.

Der letzte Studienabschnitt bildet die ungefähr zwei Semester umfassende intensive Examensvorbereitung. In dieser Wiederholungsphase werden die Studierenden vom universitären Examensvorbereitungsprogramm „HeidelPräp!“ unterstützt, das unter anderem aus wiederholenden Vorlesungen, Kleingruppenkursen (Examinatorien), korrigierten Probeklausuren und einer Simulation der mündlichen Prüfung besteht. In der „Villa HeidelPräp! – Haus der Examensvorbereitung“ steht Examenskandidatinnen und -kandidaten ein Ort des konzentrierten, betreuten Lernens zur Verfügung. Die Erste juristische Prüfung besteht aus der universitären Schwerpunktprüfung (30 % der Examensnote) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 % der Note). Das bestandene Examen berechtigt die Absolventinnen und Absolventen, den Juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) in allen 16 Bundesländern anzutreten.