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BeratungOmbudsperson für Doktorandinnen und Doktoranden

Ombudspersonen - allgemeine Informationen

Den Doktoranden/innen wie den Promotionsbetreuern und -betreuerinnen der Universität Heidelberg stehen seit März 2011 zwei Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner zur Seite. Im Falle von Konflikten, die sich aus der Arbeit an der Dissertation ergeben können, stellen sie eine unabhängige Instanz dar, an die sich sowohl Doktoranden/innen als auch Betreuer/innen wenden können. Die Ombudspersonen verstehen sich als Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Aktuelle Ombudspersonen

Das Amt der Ombudsperson haben derzeit zwei Professoren übernommen:

  • Frau Prof. Dr. Christiane von Stutterheim

Institut für Deutsch als Fremdsprachenphilologie
Plöck 55
69117 Heidelberg
E-Mail: cvs@idf.uni-heidelberg.de

  • Prof. em. Dr. Hans-Werner Wahl

Netzwerk Alternsforschung der Universität Heidelberg
Bergheimer Str. 20
69115 Heidelberg
E-Mail: wahl@nar.uni-heidelberg.de

Beratungsprozess

Kontaktaufnahme

Fragen oder Beanstandungen können zunächst

  • per E-Mail
  • oder postalisch vorgebracht werden.

Die Ombudspersonen nehmen daraufhin Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf, um die Problemlage und die Zuständigkeit zu klären. In manchen Fällen reicht eine Beratung aus; in anderen Fällen werden die Ombudspersonen mit Zustimmung der Antragstellerin/des Antragsstellers die beteiligten Personen kontaktieren und Aussprachen organisieren. Die Ombudspersonen können Empfehlungen aussprechen, deren Umsetzung den betroffenen Parteien überlassen bleibt.

Verfahren

Das Verfahren vor der Ombudsperson

  • ist gebührenfrei
  • kann nicht auf dem Rechtsweg angefochten
  • oder an eine andere Instanz weitergeleitet werden.

Unberührt bleiben die Zuständigkeiten etwa

  • der Promotionsausschüsse oder
  • der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.