Universität Thomas Pfeiffer ist neuer Präsident der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
15. Januar 2026
Heidelberger Rechtswissenschaftler steht an der Spitze der zentralen Anlaufstelle in Deutschland bei Schieds- und anderen Streitbeilegungsverfahren
Der Heidelberger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Pfeiffer ist zum neuen Präsidenten der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) gewählt worden. Die DIS ist die zentrale Anlaufstelle in Deutschland für Verfahren der alternativen Streitbeilegung insbesondere bei nationalen und internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. Prof. Pfeiffer ist Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Heidelberg. Seine Amtszeit als DIS-Präsident beträgt vier Jahre.

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit hat eine langjährige Tradition und Erfahrung in der Verwaltung von Schiedsverfahren und anderen Mechanismen der Streitbeilegung. Diese zielen darauf, Wirtschaftsstreitigkeiten außerhalb staatlicher Gerichtsverfahren beizulegen. Zudem trägt die DIS das 2008 eingerichtete Deutsche Sportschiedsgericht und fördert Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Schiedsrechts. Als eingetragener Verein ist die DIS unabhängig und – so Prof. Pfeiffer – nur ihren mehr als 1.600 Mitgliedern verpflichtet. Dazu zählen nach den Worten des DIS-Präsidenten alle maßgeblichen Akteure der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland, darunter Industrie- und Handelskammern, Unternehmen, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen sowie Wissenschaftler. Jährlich werden rund 170 Schiedsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung eingeleitet – mit steigender Tendenz, wie Prof. Pfeiffer erläutert. Gewählt wurde das neue Präsidium vom 13-köpfigen Vorstand der DIS. Als Vizepräsidenten stehen Prof. Pfeiffer die Rechtsanwältin Niuscha Bassiri (Brüssel) und der Rechtsanwalt Dr. Rouven F. Bodenheimer (Köln) zur Seite.
Thomas Pfeiffer absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt am Main. Hier folgten auch die Promotion sowie im Anschluss an einen Forschungsaufenthalt an der Yale Law (USA) School die Habilitation. Im Jahr 1994 wurde er auf eine Professur an die Universität Bielefeld berufen; seit 2002 lehrt und forscht der Wissenschaftler als Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Verfahrensrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht.