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UniversitätSenatskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis nimmt Arbeit auf

10. Mai 2019

Prüfung der akademischen Aspekte im Zusammenhang mit dem Bluttest zur Brustkrebsdiagnostik

„Wissenschaftliches Fehlverhalten wird an der Universität Heidelberg nicht toleriert. Wir sind dabei, mit Ruhe und Sorgfalt die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Bluttest zur Brustkrebsdiagnostik zu untersuchen und den Sachverhalt aufzuklären. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis werden wir konsequent ahnden und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.“ Das erklärte der Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Bernhard Eitel, aus Anlass der ersten Sitzung der von ihm einberufenen ständigen „Senatskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft“ am heutigen Freitag (10. Mai 2019).

Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeit steht dabei mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten von Mitgliedern der Universität mit Blick auf die komplexen Vorgänge am Universitätsklinikum Heidelberg rund um den Bluttest sowie die Aktivitäten zu dessen Verwertung und Veröffentlichung.

Die Untersuchungen sind als Ergänzung zu der externen Untersuchungskommission zu verstehen, die der Aufsichtsrat des Universitätsklinikums eingerichtet hat. Die Universität werde deren Arbeit unter Leitung von Prof. Dr. Matthias Kleiner mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Das Rektorat erwarte vom Vorstand des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät Heidelberg die erforderliche Verantwortung wahrzunehmen und zu einer vollständigen und zügigen Aufklärung aller Vorgänge rund um die Entwicklung und Veröffentlichung des Bluttests zur Brustkrebsdiagnostik aktiv beizutragen, so Prof. Eitel.

Rechtlicher Rahmen:

Das Universitätsklinikum Heidelberg ist eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts. Die Medizinische Fakultät Heidelberg ist Teil der Universität, wird aber haushälterisch wie ein Landesbetrieb geführt und bewirtschaftet ihre Haushaltsmittel im Rahmen der dezentralen Finanzverantwortung eigenständig. Die Personal- und Wirtschaftsverwaltung der Medizinischen Fakultät obliegt dem Universitätsklinikum. Ebenso liegt seit einigen Jahren die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Medizinischen Fakultät in der Hand der Kommunikationsabteilung des Universitätsklinikums.

Zur Senatskommission:

Die „Senatskommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft“ der Universität Heidelberg dient der akademischen Selbstkontrolle in allen Belangen, die wissenschaftliches Handeln in der Forschung und damit unmittelbar verknüpfte Aufgaben in Lehre und Nachwuchsförderung betreffen. Sie setzt sich unter der Leitung des Prorektors für Forschung und Transfer, Prof. Dr. Stephen Hashmi, aus drei Hochschullehrern, darunter ein Wissenschaftler mit der Befähigung zum Richteramt, und zwei Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes zusammen. Hinzu kommen mit beratender Stimme die drei universitären Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis – je ein Vertreter aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, den Naturwissenschaften sowie den Lebenswissenschaften; sie werden ebenfalls vom Senat gewählt. Die Kommission arbeitet unabhängig und ist frei, interne und externe Sachverständige hinzuzuziehen.