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StaatsanwaltschaftKeinerlei Anhaltspunkte für strafbare Handlungen

28. Juli 2021

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Verfahren zur Vergabe einer CampusCard für Doktoranden an der Universität Heidelberg überprüft und keinerlei Anhaltspunkte für strafbare Handlungen von Universitätsleitung und Mitarbeitern festgestellt. Sie hat in einem Schreiben an die Universität mitgeteilt, dass sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht. Zuvor waren bereits zwei Untersuchungsberichte mit gutachterlicher Stellungnahme sowie die anschließende Bewertung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass die Vorwürfe einer möglichen Verknüpfung zwischen der finanziellen Förderung der Universität durch Santander Universidades und dem Vergabeverfahren unzutreffend sind. Anlass für die Prüfung waren von der ehemaligen Kanzlerin der Universität Heidelberg, Dr. Angela Kalous, behauptete Regelwidrigkeiten im Zuge der Auftragsvergabe für die Erstellung einer „smarten“ Chipkarte für die Doktoranden der Universität. Die Universitätsleitung hatte die Anschuldigungen der ehemaligen Kanzlerin von Anfang an entschieden als falsch und haltlos zurückgewiesen.

Der Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Bernhard Eitel: „Wir haben großes Vertrauen in die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft gesetzt und sind insbesondere mit Blick auf die Belastungen für die zu Unrecht beschuldigten Universitätsmitglieder froh, dass auf diesem Wege nochmals Klarheit darüber hergestellt wurde, dass die Vorwürfe gegenstandslos sind.“

Der Vorsitzende des Universitätsrates der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Hanns-Peter Knaebel: „Der Universitätsrat begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Heidelberg, kein Ermittlungsverfahren wegen der Causa Santander einzuleiten. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe der ehemaligen Kanzlerin der Universität Heidelberg, dass es hier unrechtmäßige Interessenskonflikte gegeben haben könnte, hat der Universitätsrat mit größter Sorgfalt durch interne und externe Aufarbeitung des Sachverhaltes diesen eingehend geprüft. Hierbei konnte kein Verstoß festgestellt werden, was durch die Staatsanwaltschaft nun nochmals bestätigt wurde.“