Studium Juristische Fakultäten in Heidelberg, Tübingen und Freiburg wollen den integrierten Bachelor einführen
11. August 2025
Gremien an den drei Universitäten haben gleichlautende Forderung an die Landesregierung verabschiedet – Aktuelle wie auch frühere Studierende könnten von Neuregelung profitieren
Die Juristischen Fakultäten der Universitäten Heidelberg, Tübingen und Freiburg fordern die Landesregierung gemeinsam auf, den „integrierten Bachelor (LL.B.) kraft Gesetzes“ einzuführen. Eine entsprechende Erklärung haben die Fakultätsräte an den drei Universitäten jeweils einstimmig verabschiedet. Demnach soll Baden-Württemberg zügig dem Beispiel der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen folgen. Neben diesem universitären Bachelorabschluss soll auch die staatliche Erste juristische Prüfung als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt und damit als Zugangsvoraussetzung zu den klassischen juristischen Berufen erhalten bleiben.
Im Modell des integrierten Bachelors erhalten Studierende den Studienabschluss, sobald sie alle notwendigen Leistungsnachweise erbracht und die Universitätsprüfung bestanden haben. In den Staatsexamensstudiengängen gibt es in Heidelberg, Tübingen und Freiburg vor der Ersten juristischen Prüfung bisher keinen Studienabschluss. Auch Studierendenverbände wie der Landesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württemberg fordern deshalb die Ergänzung des bestehenden Studiengangs durch den integrierten LL.B.. Die Einführung könnte schnell wirksam werden und sogar rückwirkend gelten. So würden aktuell Studierende profitieren, aber auch jene, die die Voraussetzungen in der Vergangenheit erworben haben. Angesichts der steigenden Nachfrage nach dem Bachelor bei Studienbewerbern soll die Einführung auch Wettbewerbsnachteile beseitigen, die die Universitäten Heidelberg, Tübingen und Freiburg derzeit gegenüber anderen Standorten in Deutschland haben.
Eine Teilnahme am Modellversuch nach dem Bologna-System („Konstanzer Modell“) lehnen die drei Fakultäten ab. Dafür ist eine Modularisierung und Akkreditierung des Studiengangs erforderlich. Die Fakultäten befürchten eine Mehrbelastung der Studierenden durch zusätzliche Prüfungen. Zudem würden an den Fakultäten erhebliche Verwaltungskapazitäten ohne Mehrwert für die Studierenden beansprucht. Auch könnten aktuell Studierende von der Einführung des Konstanzer Modells nicht profitieren.
„Die Landesregierung muss zügig die gesetzliche Grundlage für den integrierten Bachelor auf den Weg bringen“, fordert Prof. Dr. Andreas Piekenbrock, Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. „Davon profitieren die jetzigen Studierenden unmittelbar – und nicht nur die Anfänger in einigen Jahren. Außerdem wird mit der Einführung des integrierten Bachelors wieder die Grundlage für einen fairen Wettbewerb unserer Fakultäten mit Universitäten in anderen Bundesländern wie Mainz und Frankfurt/Main geschaffen.“
Die Universitätsleitungen der Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg unterstützen die Forderungen ihrer juristischen Fakultäten.
In einer Pressemitteilung vom 11. August macht die Universität Tübingen auf die gemeinsamen Forderungen aufmerksam.