Interview Heidelbergs vergessene Opfer
19. Dezember 2025
Diana Kail hat in ihrer Masterarbeit am Historischen Seminar die Umsetzung des NS-Zwangssterilisationsprogramms erforscht
Die Opfer von Zwangssterilisationen in den Jahren 1933 bis 1945 sind erst in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag offiziell als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt worden. Das grausame Zwangssterilisationsprogramm zielte darauf ab, Menschen, die als „erbkrank“ oder „minderwertig“ diffamiert wurden, durch staatlich angeordnete medizinische Eingriffe an der Fortpflanzung zu hindern, um die nationalsozialistische Ideologie einer vermeintlichen „rassischen Reinheit“ durchzusetzen. Wie diese Politik in Heidelberg umgesetzt wurde, hat Diana Kail in ihrer Masterarbeit am Historischen Seminar der Ruperto Carola erforscht – eine Studie, die mittlerweile auch als Buch erschienen ist. Im Zentrum der damaligen NS-Maßnahmen standen die sogenannten Erbgesundheitsgerichte. Und auch die Universität spielte bei den Verfahren eine unrühmliche Rolle, wie die Historikerin im Interview erläutert.
Was genau waren die Erbgesundheitsgerichte?
Kail: Die eigens für dieses Programm geschaffenen Gerichte waren zwischen 1934 und 1945 dafür zuständig, Anträge auf Zwangssterilisationen, offiziell „Unfruchtbarmachungen“, zu prüfen und darüber zu entscheiden. Auf diese Weise führten sie die betroffenen Menschen – Frauen wie Männer – unmittelbar in das Verfahren der nationalsozialistischen Zwangssterilisation. In Heidelberg hatte das Erbgesundheitsgericht seinen Sitz zeitweise in der Seminarstraße 3. Heute befindet sich in dem Gebäude das Romanische Seminar.

Wer konnte Anträge auf Zwangssterilisation stellen?
Kail: Drei Gruppen waren dazu berechtigt, Anträge zu stellen: Zunächst waren das die Amtsärzte und die Leiter von Kranken- und Gefängnisanstalten. Die dritte Gruppe waren die betroffenen Personen selbst oder ihre gesetzlichen Vormünder. Damit suggerierte der Gesetzgeber, dass die Umsetzung nicht zuletzt auf der freiwilligen Mitwirkung der Bevölkerung beruhen würde.
Heidelberg lag bei der Zahl der Zwangssterilisationen über dem Durchschnitt. Woran lag das?
Kail: In Heidelberg, so das Ergebnis meiner Untersuchung, wurde das Zwangssterilisationsprogramm besonders konsequent und mit großer Strenge umgesetzt. Dafür habe ich zwei wesentliche Faktoren identifiziert. Zum einen spielte der bereits im Sommer 1933 eingerichtete Meldeapparat eine entscheidende Rolle. Er entstand ungewöhnlich früh und band eine Vielzahl unterschiedlicher Institutionen ein – darunter die Universität, die Stadtverwaltung und die Justiz. Diese Stellen arbeiteten eng verzahnt und äußerst effizient zusammen. Zum anderen verfolgte das Erbgesundheitsgericht in Heidelberg eine besonders strikte Rechtspraxis. Ein sehr großer Teil der eingegangenen Anträge – etwa 91 Prozent – endete mit einem Beschluss zur Unfruchtbarmachung. Das hing nicht zuletzt damit zusammen, dass rechtsstaatliche Mindeststandards nur unzureichend beachtet wurden.
Welche Personen waren betroffen?
Kail: Die Gruppe der Betroffenen ist ausgesprochen heterogen. Der größte Teil stammte aus den unteren sozialen und ökonomischen Schichten sowie aus Teilen der Mittelschicht. Häufig handelte es sich dabei um Personen, die bereits zuvor stigmatisiert waren: etwa Fürsorgeempfängerinnen oder Fürsorgeempfänger, Arbeitslose oder Menschen, die damals pauschal als „sozial parasitär“ abgestempelt wurden. Gerade diese ohnehin vulnerablen Gruppen gerieten besonders häufig ins Visier des Zwangssterilisationssystems.
Das waren Menschen, die nicht so einfach in der Lage waren, sich zu wehren.
Kail: So ist es. Häufig fehlte den Betroffenen schlicht das notwendige Bewusstsein für ihre Rechte. Auf der einen Seite standen Autoritäten wie Richter und Ärzte, die in der Gesellschaft ein hohes Ansehen genossen und deren Entscheidungen kaum hinterfragt wurden. Auf der anderen Seite befanden sich die Betroffenen, die weder über die finanziellen Mittel noch über das juristische oder medizinische Wissen verfügten, um sich wirksam zur Wehr zu setzen. Diese strukturelle Ungleichheit wurde gezielt ausgenutzt: Die Verantwortlichen wussten um ihren Wissens- und Machtvorsprung und setzten ihn strategisch ein.
Welche Rolle spielte die Universität Heidelberg?
Kail: Wilhelm Groh, Rektor der Ruperto Carola, begrüßte 1934 ausdrücklich das NS-Programm zur „Rassenhygiene“, die Universität war von Anfang an in erheblichem Maße an der Umsetzung der Zwangssterilisationspolitik beteiligt. Das zeigt sich an drei besonders markanten Punkten. Zunächst war die Universität aktiv in das Meldesystem eingebunden. Bereits im Frühjahr 1933 richtete sie eine eigene Abteilung ein, die Daten von Patientinnen und Patienten der Universitätskliniken sammelte – ausdrücklich im Sinne der damaligen eugenischen Forschung, auf deren Grundlagen das gesamte nationalsozialistische Zwangssterilisationsprogramm beruhte. Diese Daten wurden dem städtischen Meldeapparat zur Verfügung gestellt und trugen erheblich dazu bei, dass noch mehr Menschen in das Netz der Erfassung gerieten. Zweitens stellten die Leitungspersonen der Heidelberger Universitätskliniken Anträge auf Unfruchtbarmachung sogar gegen die Interessen ihrer eigenen Patientinnen und Patienten. Und dann fungierte das Universitätsklinikum als zentraler Operationsort. Die meisten Eingriffe fanden in der Frauenklinik und in der Chirurgischen Klinik statt; zusammen wurden dort etwa zwei Drittel der in meiner Stichprobe erfassten Betroffenen operiert.
Wie sind Sie auf dieses Thema gekommen?
Kail: Schon früh bildete der Nationalsozialismus einen Schwerpunkt meines Studiums, weil mich dieser historische Zeitabschnitt sehr interessiert. Ich habe unter anderem Seminare zur Medizingeschichte und zu NS-Prozessen besucht. Über meinen Betreuer am Historischen Seminar, Prof. Dr. Frank Engehausen, wurde ich schließlich auf Akten im Landesarchiv Karlsruhe zu diesem Themenkomplex aufmerksam. Daraus hat sich mein Masterarbeitsthema entwickelt, da mir schnell klar wurde, dass über die Zwangssterilisationen und ihre Opfer in Heidelberg bislang kaum etwas bekannt war.
Welche Wirkung hatten die teils erschütternden Quellen auf Ihren Zugang zum Thema?
Kail: Die Arbeit mit den Akten war tatsächlich oft sehr bewegend und manches darin nur schwer erträglich, aber gerade das hat mich auch motiviert, dieses Unrecht aufzudecken. Manche Fälle, etwa Schwangerschaftsabbrüche gegen den Willen der Frauen, waren so eindrücklich, dass ich zwischendurch sogar Pausen einlegen musste. Diese Unterbrechungen halfen mir, den notwendigen Abstand wieder zu gewinnen, um danach konzentriert und sachlich weiterzuarbeiten.
Ihre Untersuchung wurde als Buch veröffentlicht – nicht selbstverständlich für eine Masterarbeit. Welche Bedeutung hat es für Sie, dass Ihre Forschung nun über die Universität hinaus einem breiten Publikum zugänglich ist?
Kail: Vor allem freut es mich, dass ich auf diese Weise ein Bewusstsein für dieses bislang vernachlässigte Kapitel der Stadtgeschichte schaffen konnte. Ich habe bereits Rückmeldungen von interessierten Leserinnen und Lesern erhalten, die zeigen, dass die Inhalte auch heute noch berühren. Besonders beeindruckend ist für mich, dass meine Arbeit dadurch Gespräche anstößt und zum Nachdenken anregt.
Zur Person
Diana Kail schloss 2024 ihr Studium an der Universität Heidelberg im Fach Global History ab. Die Buchfassung ihrer Masterarbeit erschien unter dem Titel „Zwangssterilisation in Heidelberg. Das Erbgesundheitsgericht 1934–1945“ im Kurpfälzischen Verlag. Bis Ende 2025 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Landesarchiv Karlsruhe in einem von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) geförderten Projekt zur nationalsozialistischen Sondergerichtsbarkeit in Baden. Seit Dezember 2025 ist sie zudem Doktorandin am Historischen Seminar der Ruperto Carola, wo sie zur NS-Vergangenheit der nordbadischen Staatsanwaltschaften forscht.

Zahlen, Daten, Fakten
Zwischen 1934 und 1944 waren am Erbgesundheitsgericht Heidelberg sieben Richter, 16 Justizangestellte, neun Amtsärzte und sieben praktische Ärzte tätig. Mindestens 16 Anzeigeerstatter – darunter Ärzte, Fürsorger und Bürgermeister – brachten Verfahren vor das Gericht. Über 2.000 Menschen waren von Anzeigen betroffen und erlebten nationalsozialistisches Unrecht; schätzungsweise rund 1.500 von ihnen wurden zwangssterilisiert.