Studium Einführung des integrierten Jura-Bachelors
6. August 2026
Senat der Universität Heidelberg hat Satzung beschlossen – Anträge auf Graduierung jetzt möglich
Studierende, die die notwendigen Leistungsnachweise im Studium der Rechtswissenschaft erbracht haben, erhalten an der Universität Heidelberg nun auf Antrag den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.). Die Satzung zur Verleihung des Hochschulgrades wurde vom Senat der Ruperto Carola beschlossen und ist zum 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Einen Antrag auf Graduierung können immatrikulierte Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen, die die Voraussetzungen nach dem 31. März 2019 erfüllt haben, stellen. Bereits eingegangene vollständige Anträge werden nun durch die Juristische Fakultät beschieden.
Im Modell des integrierten Bachelors erhalten Studierende auf Antrag den Grad LL.B., wenn sie mehrere Semester Rechtswissenschaft studiert, alle notwendigen Leistungsnachweise für die Zulassung zum Staatsexamen erworben und eine einer Bachelorarbeit gleichwertige Leistung erbracht haben. Im rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang an der Universität Heidelberg gab es bisher vor der Ersten juristischen Prüfung keinen Studienabschluss. Der universitäre Bachelorabschluss ermöglicht Absolventinnen und Absolventen den Einstieg in zahlreiche Berufe. Daneben bleibt die Erste juristische Prüfung als erster Schritt zur Befähigung zum Richteramt und damit zu den klassischen juristischen Berufen erhalten.
„Wir freuen uns, dass wir unseren Studierenden nun diese Möglichkeit bieten können“, erklärt Prof. Dr. Andreas Piekenbrock, Dekan der Juristischen Fakultät. „Der integrierte Bachelor macht unseren Staatsexamensstudiengang noch attraktiver und sorgt für einen faireren Wettbewerb mit Universitäten in anderen Bundesländern“, so der Dekan. Im August 2025 hatte die Juristische Fakultät der Ruperto Carola gemeinsam mit den Fakultäten der Universitäten Tübingen und Freiburg das Land Baden-Württemberg aufgefordert, zügig die Einführung des LL.B. zu ermöglichen. Im Dezember 2025 hat der Landtag eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen.