icon-symbol-logout-darkest-grey

Juristische Fakultät Ehrendoktorwürde für Ryuji Yamamoto

Pressemitteilung Nr. 127/2019
25. November 2019

Heidelberger Juristische Fakultät ehrt japanischen Rechtswissenschaftler

Mit der Würde eines Doktors ehrenhalber zeichnet die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg den japanischen Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ryuji Yamamoto aus. Die Fakultät würdigt damit seine exzellenten Forschungs- und Lehrleistungen im Öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht, sowie sein Engagement für die wissenschaftliche Kooperation zwischen deutschen und japanischen Fachkollegen. Prof. Yamamoto lehrt und forscht an der Universität Tokio und ist der Heidelberger Fakultät seit mehr als 20 Jahren verbunden. Während der Feierstunde am 29. November 2019 erhalten zudem 54 Jura-Doktoranden des Jahrgangs 2018/2019 ihre Urkunden. Außerdem werden im Rahmen der Promotionsfeier sechs Alumni, die vor 50 Jahren ihre rechtswissenschaftliche Promotion an der Ruperto Carola abgeschlossen haben, mit Goldenen Doktorurkunden geehrt.

Porträt Prof. Dr. Ryuji Yamamoto

„Ryuji Yamamoto ist eine herausragende Forscherpersönlichkeit in den Rechtswissenschaften, die sich in außergewöhnlicher Weise um den deutsch-japanischen Austausch im Verwaltungsrecht verdient gemacht hat und sich dabei durch eine besonders enge Beziehung zur Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg auszeichnet“, betont der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Ekkehart Reimer. Seit 1995 ist der Rechtswissenschaftler aus Japan nahezu jährlich zu Gast an der Ruperto Carola. Als engagierter Dozent und wissenschaftlicher Gesprächspartner – nicht zuletzt für Doktoranden und Habilitanden – bereichere er seit langem auch die Lehre an der Heidelberger Juristischen Fakultät, so der Dekan.

Nach den Worten von Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Geschäftsführender Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, forscht Prof. Yamamoto zu grundlegenden sowie die Praxis betreffenden Fragen des Verwaltungsrechts – immer auch mit einem verfassungsrechtlichen Bezug. „In seinem Schaffen ist der intensive Rechtsvergleich mit Deutschland besonders hervorzuheben. Damit übernimmt Ryuji Yamamoto wichtige wissenschaftliche Brücken- und Transferfunktionenen“, betont Prof. Kahl. So gilt die Ehrendoktorwürde Prof. Yamamotos „Verdiensten um die verwaltungsrechtliche Systembildung in Japan und Deutschland und um den verwaltungsrechtswissenschaftlichen Austausch“, wie es in der Begründung zur Vergabe der Ehrendoktorwürde heißt.

Der Rechtswissenschaftler ist seit 2004 Professor an der Universität Tokio, an der er auch studiert und seine weitere wissenschaftliche Ausbildung absolviert hat. Prof. Yamamoto hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen vorgelegt und gehört wichtigen Gremien an, die die japanische Regierung beraten.

Zum Auftakt des Festaktes sprechen der Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Dr. Bernhard Eitel, und der Dekan der Juristischen Fakultät. Im Festvortrag befasst sich Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Thema „Sakrales Recht wird weltliches Recht. Die Rezeption religiöser Rechte im säkulären Staat“. Die Laudatio auf Prof. Yamamoto hält der Geschäftsführende Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht. Im Anschluss wird die Ehrenurkunde übergeben. Es folgt die Übergabe der weiteren Doktorurkunden.

Hinweis an die Redaktionen

Die Promotionsfeier findet in der Aula der Alten Universität statt und beginnt um 14.00 Uhr. Zur Teilnahme und Berichterstattung sind Vertreter der Medien herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten: geschaeftsstelle-dekanat@jurs.uni-heidelberg.de