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Bluttest zur BrustkrebsdiagnostikZusammenfassung des Zwischenberichts

vom 16. Juli 2019

Die Kommission hat sich satzungsgemäß ausschließlich mit der Frage beschäftigt, ob es im Zusammenhang mit dem Bluttest zu Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis oder zu wissenschaftlichem Fehlverhalten gekommen ist. Sie hat bisher achtmal getagt (10.05., 21.05., 28.05., 05.06., 01.07., 04.07., 11.07., 12.07.) und insgesamt neun Personen angehört. Nach den bisherigen Anhörungen und kommissionseigenen Recherchen stehen folgende Punkte im Hinblick auf Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis oder ein wissenschaftliches Fehlverhalten im Fokus der weitergehenden Untersuchungen der Kommission:

  1. Qualität der statistischen Auswertung der Daten 
  2. Umgang mit den kritischen Feststellungen von Statistikern des Instituts für Medizinische Biometrie und Informatik (IMBI) zu den Ergebnissen der statistischen Auswertungen
  3. Übernahme und Übertragung des Projekts MammaScreen/HeiScreen durch und an Personen ohne einschlägige wissenschaftliche Expertise für das betreffende Projekt
  4. Sorgfalt und Sensibilität von beteiligten Ärzten im Umgang mit wissenschaftlichen Ergebnissen zum Thema Brustkrebs in der Öffentlichkeit
  5. Öffentliche und medienwirksame Bekanntgabe von wissenschaftlichen Ergebnissen vor begutachteter Originalpublikation
  6. Bereitstellung von Probandenproben zur Nutzung durch die HeiScreen GmbH (Aspekte: Patienteneinwilligungen, Ethikkommission, Behandlungsverträge)
  7. Umgang mit testbezogenen Blutproben und Seren in der Frauenklinik des Universitätsklinikums Heidelberg
  8. Rechtliche und ethische Aspekte der Beschaffung von Blutseren aus China
  9. Zweckentsprechende Verwendung von öffentlichen Mitteln (Deklaration als Landeszuschuss für Forschung und Lehre)
  10. Bereitstellung von zugesicherter Grundausstattung für die Durchführung bewilligter Drittmittelprojekte
  11. Machtstrukturen und daraus resultierende Abhängigkeiten im Wissenschaftsbetrieb in Teilen der Frauenklinik des Universitätsklinikums Heidelberg
  12. Umgang mit geistigem Eigentum
  13. Umgang mit Autorenschaften
  14. Umgang mit wissenschaftlicher Dokumentation (Studienprotokolle, Labororganisation, Laborbücher, Auswertungssoftware)
  15. Umgang der Wissenschaftler untereinander

Es stehen noch weitere Anhörungen und die absichernde Sichtung weiterer Dokumente auf der Agenda. Als vorläufige Einschätzung hat die Kommission jedoch bereits festgehalten, dass fachlich wissenschaftliche Fehler und Mängel bereits seit Beginn der Forschungen zum Bluttest und danach fortlaufend festzustellen sind. Es liegen starke Evidenzen vor, dass es bereits in den ersten statistischen Analysen der Datensätze zu erheblichen Fehleinschätzungen in Bezug auf Qualität und Aussagekraft des Biomarker-Satzes gekommen ist. Trotz der nachdrücklichen Hinweise von Statistik-Experten (noch bis kurz vor der Veröffentlichung der vermeintlichen Forschungsergebnisse im Februar 2019) blieb jedoch auch im weiteren Verlauf der Forschungsarbeiten die notwendige wissenschaftliche Neujustierung des Projektes aus, so die Senatskommission. Zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse betont die Kommission: “Gute wissenschaftliche Praxis besteht darin, eigene Forschungsergebnisse vor einem Gang an die Öffentlichkeit der internationalen Begutachtung von Fachwissenschaftlern durch Publikationen in Fachjournalen zu unterziehen. Dies ist hier nicht erfolgt. Ein Vortrag auf einem nationalen Fortbildungskongress für praktizierende Gynäkologen stellt keine adäquate Publikationsform dar. Dies wiegt umso schwerer, als es sich um ein mit Ängsten und Sorgen verbundenes Thema von großer öffentlicher Aufmerksamkeit handelt.“
Zu allen oben genannten 15 Punkten wird im Abschlussbericht ausführlich Stellung genommen werden. Vor der abschließenden Bewertung der Senatskommission können insbesondere aus Gründen der Fürsorge zu diesem Zeitpunkt keine weiteren personenbezogenen Auskünfte gegeben werden.