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ERASMUS OutgoingVersicherung und Finanzierung

Krankenversicherung

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über das Formular E128 bzw. der europäischen Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt und beantragen das not­wen­di­ge Versicherungsformular bzw. Karte. Der DAAD weist darauf hin, dass mit Einführung der europäischen Versicherungskarte (EHIC), oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, empfiehlt der DAAD eine (private) Auslandskrankenzusatzversicherung.

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozial­ver­sicherungs­abkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland!

Studentische Krankenversicherung

Partneruniversitäten (z.B. die britischen Universitäten) bieten teils studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen können. Außerdem ist die Teilnahme an der Gruppenversicherung des DAAD für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung möglich.

Auslandskrankenzusatzversicherung

Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung inklusive Reiserücktransport-versicherung ist anzuraten.
 

Weitere Versicherungen

ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium (gilt nicht für Praktika) gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen, d.h. der Aufenthalt an der Gasthochschule zum Zwecke des Studiums und die damit verbundenen Wege. Tätigkeiten des eigenwirtschaftlichen, privaten Bereichs, z.B. das Besorgen von Büchern oder Nahrungsmitteln in einem Ladengeschäft sind nicht unfallversichert. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch für die Zeit des Auslandsstudienaufenthaltes gilt.

Finanzierung

Es handelt sich bei dem ERASMUS-Stipendium keineswegs um ein Vollstipendium. Daher wird bei der Vergabe der ERASMUS-Plätze vorausgesetzt, dass den Stipendiaten in ausreichender Höhe Geldmittel zur Verfügung stehen, um die (teils höheren) Lebenshaltungskosten während des Studienaufenthaltes im Gastland zu decken.

Vor dem ERASMUS-Studienaufenthalt ist es deshalb wichtig, sich ausreichend über die Lebenshaltungskosten im Gastland zu informieren und die eigenen finanziellen Mittel zu prüfen. Gerade zu Beginn des Studienaufenthaltes werden erhebliche finanzielle Mittel benötigt, um einmalige Zahlungen wie z.B. Mietkaution, Busticket, Versicherungen leisten zu können. Auch bei der Auszahlung des ERASMUS-Zuschusses, des Auslands-BAföG oder der Stipendien von Stiftungen kann es unvorhergesehen zu Verzögerungen kommen. Deswegen wird dringend angeraten, sich rechtzeitig um eine ausreichende finanzielle Absicherung zu kümmern.

Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien

Die Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden aus Mitteln von Erasmus+ ist ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Sie ist keine Grundfinanzierung und kein Vollstipendium. BAföG-berechtigte Studierende können für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Bei einer integrierten Ausbildungsphase im Rahmen des ERASMUS-Programms umfasst die Leistungshöhe zusätzlich zu den im Inland üblichen Bedarfssätzen die Reisekosten, ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung, evtl. einen Mietkostenzuschuss. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt). Informationen zu BAföG-Leistungen erhalten Sie unter www.bafög.de.

ERASMUS-Studierende können ergänzend oder alternativ zur EU-Förderung (mobile Teilnehmende mit einer „Zero Grant-Förderung“) regionale, nationale oder sonstige Finanzmittel erhalten, z. B. von einem Ministerium, von Regionalbehörden oder privaten Stiftungen. Auch manche DAAD-Stipendien sind entsprechend den jeweiligen DAAD-Programmvorgaben mit ERASMUS vereinbar (Nachweis der Vereinbarkeit einreichen). 

Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.

Eine Doppelfinanzierung derselben Aktivität aus EU-Mitteln ist nicht erlaubt. Ebenso ausgeschlossen ist die Kombination von ERASMUS mit einem Stipendium der Baden-Württemberg-Stiftung.