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ERASMUS OutgoingUmfang des Mobilitätsstipendiums

Studierende, die im Rahmen von ERASMUS an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. Es sind aber je nach Land Mindestsätze festgelegt. Die genaue Stipendienhöhe kann leider erst relativ spät mitgeteilt werden, nachdem die ERASMUS-Bewilligungssumme vom DAAD bekannt gegeben wurde.

Übersicht: Mobilitätszuschuss 23/24

Tabelle

Gruppe 1

(höhere Lebenshaltungskosten)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Nationale Festlegung

20 Euro/Tag (600 Euro/Monat)

Gruppe 2

(mittlere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Nationale Festlegung

18 Euro/Tag (540 Euro/Monat)

Gruppe 3

(niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Nationale Festlegung

16,33 Euro/Tag (490 Euro/Monat)

Hinweis zur Berechnung:

  • Aufenthalte bis 89 Tage:                               tagesgenaue Berechnung
  • Aufenthalte zwischen 90 - 179 Tagen:        3 Monatsraten pauschal
  • Aufenthalte ab 180 Tagen:                           6 Monatsraten pauschal

(1 Monat = 30 Tage; Ausnahme bei Aufenthalten, die am 28. bzw. 29. Februar enden)
 

ERASMUS-Stipendiaten erhalten eine Reihe von organisatorischen Hilfen. Sie müssen sich nicht individuell an der Partnerhochschule bewerben, sondern werden dort von ihren Heidelberger Programmbeauftragten angemeldet. Die gastgebende Universität nimmt im Verlauf der darauf folgenden Wochen Kontakt mit den Stipendiaten auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen angeboten, und es werden spezielle Sprachkurse und Orientierungsveranstaltungen für ERASMUS-Stipendiaten organisiert.

Übersicht: Mobilitätszuschuss 22/23

Tabelle

Gruppe 1

(höhere Lebenshaltungskosten)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Nationale Festlegung

20 Euro/Tag (600 Euro/Monat)

 

Gruppe 2

(mittlere Lebenshaltungskosten)

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Nationale Festlegung

18 Euro/Tag (540 Euro/Monat)

Gruppe 3

(niedrigere Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Nationale Festlegung

16,33 Euro/Tag (490 Euro/Monat)

Da die Mobilitäten ins Vereinigte Königreich aus alten Fördermitteln bezuschusst werden mussten, fällt hier ein Tagessatz von 15 Euro / Monatssatz von 450 Euro an.

 

Hinweis zur Berechnung:

  • Aufenthalte bis 119 Tage:                               tagesgenaue Berechnung
  • Aufenthalte zwischen 120 - 209 Tagen:        4 Monatsraten pauschal
  • Aufenthalte ab 210 Tagen:                             7 Monatsraten pauschal

(1 Monat = 30 Tage; Ausnahme bei Aufenthalten, die am 28. bzw. 29. Februar enden)
 

ERASMUS-Stipendiaten erhalten eine Reihe von organisatorischen Hilfen. Sie müssen sich nicht individuell an der Partnerhochschule bewerben, sondern werden dort von ihren Heidelberger Programmbeauftragten angemeldet. Die gastgebende Universität nimmt im Verlauf der darauf folgenden Wochen Kontakt mit den Stipendiaten auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen angeboten, und es werden spezielle Sprachkurse und Orientierungsveranstaltungen für ERASMUS-Stipendiaten organisiert.

Zusätzliche finanzielle Förderung

ERASMUS-Studierende, die die Hin-/Rückreise ins Gastland/Heimatland mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ("Green Travel") bestreiten, können bei rechtzeitiger Antragstellung mit einem Pauschalbetrag von 50 Euro und ggf. bis zu vier zusätzlichen Reisetagen gefördert werden.

Außerdem können

• Studierende und Graduierte mit einem GdB 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung oder chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende und Graduierte

einen Antrag auf einen Aufstockungsbeitrag für Teilnehmerinnnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen (Social Top-Up) stellen. Die Höhe beläuft sich auf 250 Euro/Monat (8,33 Euro/Tag) für denselben Zeitraum wie das ERASMUS-Stipendium.

Genaue Bedingungen und Fristen für Anträge werden rechtzeitig bekanntgegeben. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Studierende, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen, können ihren Antrag auf ein Social Top-Up in begründeten Fällen in Absprache mit dem Dezernat Internationale Beziehungen auch außerhalb der Fristen stellen oder eine Förderung der Realkosten beantragen.

 

Kombinierbarkeit mit BAföG und Stipendien

Die Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden aus Mitteln von Erasmus+ ist ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Sie ist keine Grundfinanzierung und kein Vollstipendium. BAföG-berechtigte Studierende können für einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Bei einer integrierten Ausbildungsphase im Rahmen des ERASMUS-Programms umfasst die Leistungshöhe zusätzlich zu den im Inland üblichen Bedarfssätzen die Reisekosten, ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung, evtl. einen Mietkostenzuschuss. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt). Informationen zu BAföG-Leistungen erhalten Sie unter www.bafög.de.

ERASMUS-Studierende können ergänzend oder alternativ zur EU-Förderung (mobile Teilnehmende mit einer „Zero Grant-Förderung“) regionale, nationale oder sonstige Finanzmittel erhalten, z. B. von einem Ministerium, von Regionalbehörden oder privaten Stiftungen. Auch manche DAAD-Stipendien sind entsprechend den jeweiligen DAAD-Programmvorgaben mit ERASMUS vereinbar (Nachweis der Vereinbarkeit einreichen). 

Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss darf nicht auf andere nationale Stipendien angerechnet werden, d. h. diese dürfen weder gekürzt noch ausgesetzt werden.

Eine Doppelfinanzierung derselben Aktivität aus EU-Mitteln ist nicht erlaubt. Ebenso ausgeschlossen ist die Kombination von ERASMUS mit einem Stipendium der Baden-Württemberg-Stiftung.