ERASMUS Incoming - FormalitätenAufenthalt und Wohnen
Aufenthaltsgenehmigung und Meldung des Wohnsitzes
Aufenthaltsgenehmigung
Ein Antrag zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss von EU-Bürgern nicht mehr gestellt werden. Bei besonderem Bedarf (z.B. für einen Studentenjob) kann dieses Dokument im Amt für Öffentliche Ordnung (Abteilung Ausländerangelegenheiten) aber auch für EU-Bürger ausgestellt werden.
Bürger der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und des Vereinigten Königreichs können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem sie in Deutschland eingereist sind. Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis soll im Amt für Öffentliche Ordnung (Abteilung Ausländerangelegenheiten) in Ihrem Wohnbezirk in Deutschland, gestellt werden. Hierfür müssen Sie folgende Dokumente vorweisen:
- ein Anmeldeformular (liegen in der Behörde aus)
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- den Zulassungsbescheid der Universität
- 2 Passfotos (EU-Bürger), 1 Passfoto (alle anderen)
- Finanzierungsnachweis (z.B. durch Stipendienzusage)
- Krankenversicherungsnachweis
- 2 Passfotos (EU-Bürger), 1 Passfoto (alle anderen)
Im Info Café International (ICI) im Gebäude der Triplex-Mensa am Universitätsplatz erhalten Sie weitere Informationen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis und die Adressen der zuständigen Ämter. Zuständig für Studierende, die in Heidelberg wohnen, ist die Ausländerbehörde in der Bergheimer Straße 69, Heidelberg.
Ausländische Studierende, die nicht Angehörige der Europäischen Union oder der EFTA-Staaten sind, müssen sich bereits in ihrem Heimatland ein gültiges Visum für die Einreise nach Deutschland ausstellen lassen. Die Ausländerbehörde in Deutschland ist bei der Beantragung des Visums behilflich, indem sie in den meisten Fällen eine sogenannte Vorabzustimmung zur Visumserteilung ausstellen kann. Diese Vorabzustimmung, mit der ein ausländischer Studierender sein Visum innerhalb weniger Wochen erhält, befindet sich auf dem Zulassungsbescheid.
WICHTIG: Ein Studierender, der nur ein Visum als Tourist besitzt, kann nicht eingeschrieben werden.
Meldung des Wohnsitzes
Alle neuen und somit alle internationalen Gaststudierenden der Universität Heidelberg müssen ihren neuen Wohnsitz direkt nach Einzug beim Amt für öffentliche Ordnung (Bürgeramt/Einwohnermeldeamt) melden, das für den Stadtteil oder den Ort in Deutschland zuständig ist, in dem sie wohnen. Im Info Café International (ICI) im Gebäude der Triplex-Mensa am Universitätsplatz und im Akademischen Auslandsamt, Infozimmer 33, erhalten Sie weitere Informationen und die Adressen der zuständigen Ämter.
Hinweis: Für die Meldung des Wohnsitzes wird ein gültiger Reisepass und ein Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (z.B. Kopie des Mietvertrages) benötigt.
Verlängerung des Aufenthaltes
Wenn der Studienaufenthalt an der Universität Heidelberg um ein weiteres Semester verlängert werden soll, werden folgende Unterlagen bis spätestens 15. Dezember benötigt:
Verlängerung mit Erasmus
- einen formlosen Brief von den Studierenden zur Beantragung der Verlängerung
- den Nachweis der offiziellen Stipendienverlängerung mit dem Erasmus-Status von der Heimatuniversität
- die Einverständniserklärung des Fachkoordinators in Heidelberg (als frei formulierte schriftliche Stellungnahme)
- die Bezahlung des Studienbeitrags ohne Verwaltungsgebühr (Frist: 15. Januar bis 15. Februar)
Verlängerung ohne Erasmus
- einen formlosen Brief von den Studierenden zur Beantragung der Verlängerung
- einen Finanzierungsnachweis (Formular in Zi. 33 erhältlich)
- die Einverständniserklärung des Fachkoordinators in Heidelberg (als frei formulierte schriftliche Stellungnahme)
- die Bezahlung des vollen Studienbeitrags (Frist: 15. Januar bis 15. Februar)
Hinweis: Eine Verlängerung zum Wintersemester ist nicht möglich. Mit der Verlängerung können Sie in beiden Fällen keinen Studienabschluss in Heidelberg machen, da Sie nicht als regulärer Student bzw. Studentin eingeschrieben werden. Sollten Sie ein Zimmer im Studentenwohnheim haben, ist eine Verlängerung des Mietvertrages nicht möglich!