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Die Universität bedenkenWie verfasse ich mein Testament

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten. Beim Aufsetzen Ihres letzten Willens gilt es jedoch eine Reihe an formalen Kriterien zu beachten, um die Gültigkeit des Testaments zu gewährleisten.

Ein Testament gehört mit zu den wichtigsten Dokumenten, die Sie im Laufe Ihres Lebens abfassen werden. Mithilfe Ihres Testaments können Sie genau festlegen, was mit Ihrem hinterlassenen Vermögen passieren und wer in welchem Umfang erben soll. Es ist damit gleichzeitig Ausdruck Ihrer persönlichen Wünsche und Werte und Garantie, dass diese auch nach Ihrem Ableben realisiert und respektiert werden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig klare Verhältnisse zu schaffen. Geschieht dies nicht und fehlt ein Testament, tritt die gesetz­liche Erbfolge in Kraft.

ENTSCHEIDEN SIE SICH FÜR EINE FORM

Handschriftliches Testament

  • fassen Sie das Dokument handschriftlich ab (ein am PC getipptes Testament ist ungültig)
  • unterschreiben Sie mit Ihrem Vor- und Zunamen
  • versehen Sie das Dokument mit Ort und Datum

Notarielles Testament

  • Beurkundung Ihres letzten Willens durch einen Notar
  • Vorteile: amtliche Verwahrung des Testaments + eindeutige Formulierung Ihrer Wünsche unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben

 

SIND NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN MÖGLICH?

Haben Sie Ihr Testament allein aufgesetzt, sind Änderungen jederzeit möglich, indem Sie entweder ein komplett neues Testament aufsetzen und explizit alle vorangegangenen Testamente widerrufen oder im ursprünglichen Testament die entsprechenden Änderungen vornehmen. Bitte denken Sie im letzten Fall daran, alle Änderungen mit einem Datum sowie Ihrer Unterschrift zu versehen.

Bei einem gemeinsamen Testament, etwa wenn sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen, kann das ursprüngliche Testament nur dann durch ein neues ersetzt werden, wenn beide der Auflösung zustimmen, also nur zu Lebzeiten.

AUF EINDEUTIGE BEZEICHNUNGEN ACHTEN

Nenne Sie die vollständigen Namen aller Personen und Institutionen und deren vollständige Adresse, die Sie in Ihrem Testament begünstigen möchten. Machen Sie genaue Angaben dazu, wem Sie welche Gegenstände vermachen und wählen Sie stets eindeutige Bezeichnungen. Dadurch vermeiden Sie Missverständnisse und erleichtern die Zuordnung.

WER IST NACHLASSEMPFÄNGER?

Unabhängig davon, für welche Zwecke die Universität einen Nachlass einsetzen soll, ist die Universität als Institution
die Begünstigte/Empfängerin eines Nachlasses:

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Körperschaftsvermögen
Grabengasse 1
69117 Heidelberg