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Wie kann ich mich bewerben?

Das Deutschlandstipendium wird einmal jährlich zum Wintersemester an der Universität Heidelberg an besonders leistungsstarke und engagierte Studierende vergeben. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gilt es bestimmte Formalitäten und Fristen zu beachten, über die wir Sie gerne auf dieser Seite informieren möchten.

WER KANN SICH UM EIN DEUTSCHLANDSTIPENDIUM BEWERBEN?

Für das Deutschlandstipendium bewerben können sich:

  • Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die zum Wintersemester ein Studium an der Universität Heidelberg aufnehmen möchten,
  • Studierende, die zum Wintersemester in einem höheren Semester an die Universität Heidelberg wechseln oder einen Masterstudiengang beginnen möchten,
  • eingeschriebene Studierende der Universität Heidelberg (ausgenommen Kurzzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende des Vorsemesterkurses Deutsch sowie Studierende, die im Studienkolleg eingeschrieben sind).

Studierende und Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger des Studiengangs Medizinische Informatik müssen sich an der Hochschule Heilbronn um ein Deutschlandstipendium bewerben.

Gut zu wissen: Sie haben noch keine Zusage für einen Studienplatz an der Universität Heidelberg zum kommenden Wintersemester erhalten oder werden sich erst später einschreiben? Dies ist kein Problem, denn eine Bewerbung ist bereits vor Erhalt der Studienplatzzusage oder vor der Einschreibung im Studiengang möglich.

Bitte beachten Sie: Ihre Bewerbung um ein Stipendium ist keine Bewerbung um einen Studienplatz. Bitte bewerben Sie sich daher unbedingt zusätzlich für ein Studium an der Universität Heidelberg.

Hinweis: Im Fall einer Bewilligung kann ein Deutschlandstipendium nicht gewährt werden, wenn Sie gleichzeitig eine anderweitige begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten und die Fördersumme 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt. Eine anderweitige Förderung in Höhe der genannten Fördersumme schließt eine Bewerbung für das Deutschlandstipendium zwar nicht aus, im Falle einer Berücksichtigung Ihrer Bewerbung müssen Sie sich aber für eine von beiden Förderungen entscheiden. Der Erhalt von BAföG-Leistungen ist einkommensabhängig und damit mit dem Deutschlandstipendium vereinbar.

SO BEWERBE ICH MICH RICHTIG

Die Bewerbung muss sowohl in elektronischer als auch in schriftlicher Form erfolgen. Das Online-Bewerbungsportal ist vom 15. Juli bis 31. August 2023 über einen Link auf dieser Seite erreichbar. Die Bewerbung erfolgt für den Förderzeitraum WiSe 2023 | 2024 – SoSe 2024. Die Angaben zum Studiengang, für den die Bewerbung um das Deutschlandstipendium erfolgt, beziehen sich somit auf das kommende Wintersemester (z.B. Zahl der Fach- und Hochschulsemester zum WiSe 2023 | 2024). Bitte denken Sie daran, Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 31. August abzusenden. Zur Vervollständigung der Bewerbung muss zudem der unterschriebene Ausdruck des online gestellten Antrags auf ein Stipendium zusammen mit den unten aufgeführten Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. August 2023 in Schriftform bei der Universität Heidelberg eingegangen sein. Falls Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist für diese Dokumente zusätzlich eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.

Bitte beachten Sie bei der Bewerbung folgende Schritte:

  1. Registrierung in Online-Bewerbungsportal ab dem 15. Juli 2023
  2. Online-Bewerbungsformular ausfüllen und bis spätestens 31. August 2023 online absenden
  3. Online-Bewerbungsformular ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen und Zeugnissen bis zum 31. August 2023 bei der Universität Heidelberg | Universitätsverwaltung | Dezernat 8 | Abteilung 8.2 | Seminarstraße 2 | 69117 Heidelberg einreichen (Eingangsstempel zählt).

DIESE BEWERBUNGSUNTERLAGEN SIND NOTWENDIG

Bitte achten Sie darauf, nachstehende Unterlagen unbedingt in Schriftform einzureichen:

  • Unterschriebener Ausdruck des online gestellten Antrags auf ein Stipendium
  • Bisheriger persönlicher Werdegang, der Aufschluss über die Fördereignung gibt (z.B. tabellarischer Lebenslauf)
  • Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs befinden:
    das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kopie. Bei ausländischen Zeugnissen die Kopie der Originalurkunde sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung des Zeugnisses in das deutsche Notensystem (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein)
  • Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 1. oder 2. Fachsemester eines Masterstudiengangs oder eines Zweitstudiums befinden:
    das Zeugnis über den Hochschulabschluss in Kopie. Sollte Ihnen Ihre Abschlussnote bis zum Bewerbungsende nicht bekannt sein und/ oder Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, reichen Sie bitte einen aktuellen Leistungsnachweis mit ausgewiesener Durchschnittsnote ein. Bitte reichen Sie bis zum 15. Oktober 2023 (Nachreichfrist) ihr Abschlusszeugnis in Kopie nach bzw. wenn dieses noch nicht vorliegt, eine vorläufige Bescheinigung über den Studienabschluss inkl. Abschlussnote in Kopie (es zählt jeweils das Datum des Eingangsstempels). Bei ausländischen Hochschulabschlüssen die Kopie der Originalurkunde sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung des Zeugnisses in das deutsche Notensystem (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein)
  • Studierende, die sich im kommenden Wintersemester im 3. oder höheren Fachsemester befinden:
    den Notenspiegel oder das Transcript of Records aktuellen Datums für den Studiengang, für den die Bewerbung um das Deutschlandstipendium erfolgt. Bei ausländischen Zeugnissen bzw. Leistungsnachweisen die Kopie der Originalurkunde bzw. der Bescheinigung sowie eine offizielle Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache und, wenn vorliegend, eine Umrechnung des Zeugnisses in das deutsche Notensystem (ersatzweise kann die deutsche Äquivalenznote anhand des PDF-Formulars „Modifizierte bayerische Formel“ (siehe unten) selbst berechnet werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall das ausgefüllte und ausgedruckte PDF-Formular der Berechnung mit ein). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Prüfungsamt. Ausnahmen hiervon sind die Studiengänge:
    • Humanmedizin

      im vorklinischen Studienabschnitt
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. des Semesterrankings (Fakultät Mannheim)

      im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen (Fakultät Heidelberg) bzw. Semesterranking (Fakultät Mannheim) und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung

      im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen und eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung

    • Zahnmedizin (gemäß der alten Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄpprO) vom 26.01.1995 (Aufnahme des Studiums bis zum 30.09.2021))

      im vorklinischen Studienabschnitt
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung und die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde

      im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen, eine Kopie des Zeugnisses über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik und den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde sowie eine Kopie des Zeugnisses über die Zahnärztliche Vorprüfung

      im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Kopien der Zeugnisse der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung und Bescheinigungen der klinischen Leistungen

    • Zahnmedizin (gemäß der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) vom 08.07.2019 (Aufnahme des Studiums ab dem 01.10.2021))

      im vorklinischen Studienabschnitt
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und falls vorhanden eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik II) einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen

      im Übergang vom vorklinischen in den klinischen Studienabschnitt (1. Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Qualifizierte Gesamtbescheinigung (Vorklinik I) und (Vorklinik II) jeweils einschließlich der Angaben zu den erreichten Prozenträngen und Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung

      im klinischen Studienabschnitt (2. oder höheres Semester des klinischen Studienabschnitts)
      Kopien der Zeugnisse über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlich Prüfung und den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung jeweils einschließlich Ergebnismitteilung sowie eine Gesamtbescheinigung der klinischen Leistungen

  • geeignete Nachweise über ehrenamtliches Engagement, freiwillig absolvierte Praktika, eine abgeschlossene Berufsausbildung, studien- und schulbegleitende Erwerbstätigkeiten, Preise und Auszeichnungen oder besondere familiäre oder persönliche Umstände in Kopie, wenn diese im Rahmen des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden sollen,
  • eine aktuelle Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung des kommenden Wintersemesters (WiSe 2023 | 2024) oder eine Kopie des Zulassungsbescheides für das kommende Wintersemester (WiSe 2023 | 2024).

WAS GILT ES BEI DER EINREICHUNG DER UNTERLAGEN in Schriftform ZU BEACHTEN

Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen müssen, soweit die Stipendien zum jeweiligen Wintersemester ausgeschrieben worden sind, in der Zeit vom 15.07. bis 31.08.2023 bei der Universität Heidelberg eingehen (Eingangsstempel zählt).

Liegen die Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung, der Zulassungsbescheid, das Zeugnis über den Hochschulabschluss, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung, das Zeugnis über die Naturwissenschaftliche Vorprüfung, das Zeugnis der Zahnärztlichen Vorprüfung, das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung, das Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung einschließlich Ergebnismitteilung oder die Leistungsnachweise über den Kursus der Zahnärztlichen Technischen Propädeutik (ZPK), den Phantomkurs I der Zahnärztlichen Prothetik oder den Phantomkurs II der Zahnersatzkunde am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vor, so sind diese unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15.10.2023 (Nachreichfrist) in Kopie nachzureichen. Sind Leistungen aus dem vorangegangenen Sommersemester am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht eingetragen, so können der aktualisierte Notenspiegel oder das aktualisierte Transcript of Records ebenfalls bis zum 15.10.2023 (Nachreichfrist) nachgereicht werden.