icon-symbol-logout-darkest-grey

DEUTSCHLANDSTIPENDIUMFAQ - Allgemeine Informationen

Können sich auch ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen bewerben?
Ja, gefördert werden können Studierende jeglicher Nationalität, die in den grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind bzw. immatrikuliert sein werden. Von der Förderung ausgenommen sind Kurzzeitstudierende, Studierende des Vorsemesterkurses Deutsch und Studierende die im Studienkolleg eingeschrieben sind.

Können sich auch Studienplatzbewerber und Studienplatzbewerberinnen um ein Stipendium bewerben?
Ja, Studienplatzbewerber und Studienplatzbewerberinnen können sich ebenfalls für ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt die Immatrikulation an der Universität Heidelberg zu Beginn des Bewilligungszeitraums voraus.

Können sich auch Promotionssstudierende bewerben?
Nein, Promotionsstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Stipendien für Promovierende an die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg.

Können sich Studierende im Zweitstudium oder Aufbaustudium bewerben?
Ja, Studierende eines Zweit- oder Aufbaustudiums können sich ebenfalls für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Ich befinde mich kurz vor Ende meines Studiums. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, zu jedem Zeitpunkt im Studienverlauf ist eine Bewerbung für das Deutschlandstipendium möglich. Der Bewerber und die Bewerberin sollte sich jedoch noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Eine Förderung nach Überschreitung der Regelstudienzeit ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe dazu geführt haben. Im gesonderten Antrag auf Verlängerung der Förderungsdauer müssen die jeweiligen Gründe dargelegt und entsprechende Nachweise mit eingereicht werden.

Ich war während der Corona-Zeit (SoSe 2020- WiSe 2021/2022) für ein oder mehrere Semester regulär an der Universität Heidelberg eingeschrieben. Was muss ich im Hinblick auf die Regelstudienzeit beachten?
Auf Basis der Änderung des Landeshochschulgesetztes (LHG) vom 24. Juni 2020 sowie der erlassenen Rechtsverordnungen des Wissenschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg wird eine Verlängerung der Regelstudienzeit um jeweils ein Semester für jedes Semester gewährt, in das man vom SoSe 2020 bis einschließlich WiSe 2021/2022 regulär eingeschrieben war. Informationen zu Ihrer persönlichen Regelstudienzeit entnehmen Sie der Bescheinigung über die Verlängerung der Regelstudienzeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studierendenadministration.

Ich bin Hochschulortswechsler*in, was muss ich einreichen, wenn sich mein Studium aufgrund der Corona-Pandemie über die Regelstudienzeit hinaus verlängert?
Bitte beachten Sie, dass es landesspezifische Unterschiede bei der Berücksichtigung eines „Corona-Semesters“ (= Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit jeweils um ein Semester für das Studium während der Corona-Zeit) geben kann. Ist auf Grundlage der landesspezifischen Regelungen eine Erhöhung der Regelstudienzeit für die Corona-Semester gegeben, so können diese berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie hierzu Studienbescheinigungen für die entsprechenden Semester im Zeitraum SoSe 2020 bis einschließlich WiSe 2021/2022 ein (ggf. ist auch eine gesonderte offizielle Bescheinigung über die Verlängerung der Regelstudienzeit verfügbar, die ergänzend zu den Studienbescheinigungen eingereicht werden kann). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Ich habe die Regelstudienzeit überschritten, kann ich mich trotzdem bewerben/ eine Verlängerung beantragen?
Die Förderungshöchstdauer des Deutschlandstipendiums richtet sich nach der Regelstudienzeit (beachten Sie hierzu die Fragen „Ich war während der Corona-Zeit (SoSe 2020 – WiSe 2021/2022) für ein oder mehrere Semester an der Universität Heidelberg regulär eingeschrieben. Was muss ich im Hinblick auf die Regelstudienzeit beachten?“ und „Ich bin Hochschulwechsler*in, was muss ich einreichen, wenn sich mein Studium aufgrund der Corona Pandemie über die Regelstudienzeit hinaus verlängert?). Gem. § 8 (1) der Satzung der Universität Heidelberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien, kann auf Antrag die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Hierzu sind die schwerwiegenden Gründe anzuführen, die zu einer Überschreitung der Regelstudienzeit geführt haben z.B. eine Behinderung, eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes, die Mitarbeit als gewähltes Mitglied in einem Hochschulgremium oder in einem Gremium der studentischen Selbstverwaltung oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt, für den keine Beurlaubung vorlag. Die Antragstellung muss schriftlich auf dem von der Universität Heidelberg vorgesehenen Formblatt erfolgen. Der unterschriebene Antrag und die Nachweise müssen im Fall einer Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist und im Fall einer Verlängerung der Förderung bis zu dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten Termin eingereicht werden.

Muss ich das Stipendium nach dem Studium zurückbezahlen?
Nein, das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie ist die Laufzeit des Stipendiums?
Die Laufzeit des Stipendiums beträgt, die Verfügbarkeit von Fördermitteln vorausgesetzt, in der Regel zwei Semester und orientiert sich grundsätzlich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. Eine Verlängerung des Stipendiums ist auf Antrag möglich. Nähere Informationen hierzu sind dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen. Das Stipendium endet mit Ablauf des im Bewilligungsbescheid genannten Zeitraums oder mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin die Hochschulbildung erfolgreich beendet hat oder exmatrikuliert wird. Auch mit einem Wechsel der Fachrichtung oder einem Abbruch des Studiums endet die Förderung.

Wann wird das Stipendium ausgezahlt?
Das Stipendium wird nur ausgezahlt, wenn eine Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorliegt.

In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?
Das Deutschlandstipendium wird an der Universität Heidelberg immer zum Wintersemester vergeben.

Ist eine Verlängerung des Stipendiums möglich?
Informationen über die Möglichkeiten einer Verlängerung sind dem Bewilligungsbescheid zu entnehmen. Im Rahmen der festgelegten Fristen für die Begabungs- und Leistungsüberprüfung müssen die Stipendiaten Bescheinigungen über die während des Förderzeitraums erbrachten Studienleistungen (z.B. Transcript of Records, Praktikumsbescheinigungen etc.) und eine kurze Darstellung über die weitere persönliche Entwicklung seit Bewilligung des Stipendiums oder seit der letzten Überprüfung und entsprechende Nachweise über Änderungen der persönlichen oder familiären Umstände, ehrenamtliches Engagement oder eine studienbegleitende Erwerbstätigkeit erbringen. Erfüllt der Stipendiat oder die Stipendiatin die Voraussetzungen für eine Verlängerung, so erfolgt diese vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel. Im Falle einer Überschreitung der Regelstudienzeit, muss zudem auf dem von der Universität Heidelberg vorgesehenen Formblatt ein gesonderter Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer gestellt werden. Hierin sind die schwerwiegenden Gründe, die zu einer Verzögerung im Studienverlauf geführt haben, darzulegen. Der unterschriebene Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer muss bis zu dem im Bewilligungsbescheid festgesetzten Termin mit entsprechenden Nachweisen eingereicht werden.

Was passiert im Falle eines Urlaubssemesters?
Im Fall einer Beurlaubung vom Studium wird die Zahlung des Stipendiums ausgesetzt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums auf Anzeige des Stipendiaten angepasst. Liegt ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt vor, so kann das Stipendium auch während der Zeit des Auslandsaufenthaltes fortgezahlt werden.

Sind parallele Stipendienförderungen möglich?
Wer eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr beträgt, kann nicht mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden. Eine Übersicht über verschiedene Stipendien, die mit dem Erhalt des Deutschlandstipendiums vereinbar sind bzw. den gleichzeitigen Bezug des Deutschlandstipendiums ausschließen finden Sie auf dem Dokument "Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium" auf der Seite des BMBFs zum Deutschlandstipendium unter der Übersicht Doppelförderung.

Was kann ich tun, wenn die Online-Bewerbung nicht gesendet werden kann?
Stellen Sie sicher, dass Sie keinen veralteten, sondern einen aktuellen Browser verwenden, z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox, um den Antrag einzureichen. Es ist auch möglich, dass die Verwendung eines anderen Schriftsystems als das lateinische Probleme verursacht. Es kann daher hilfreich sein, das Schriftsystem des Betriebssystems beim Einreichen eines Antrags auf das lateinische Skript umzustellen und sicherzustellen, dass die Gesamtsprache des Betriebssystems Englisch ist.