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DEUTSCHLANDSTIPENDIUMAuswahlverfahren

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für Studienanfänger/Studienanfängerinnen und Studierende des zweiten Fachsemesters eines grundständigen Studiengangs sind die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder

für Studierende des ersten und zweiten Fachsemesters eines Masterstudiengangs / eines Zweitstudiums die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums oder

für Studierende ab dem dritten Fachsemester die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die Ergebnisse einer Orientierungsprüfung, einer Zwischenprüfung, eines Vordiploms, des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung, des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung und des Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt:

  • besondere Erfolge wie Auszeichnungen und Preise
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • freiwillige Praktika
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum, wie ein besonderes gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände, insbesondere eigene chronische Krankheiten oder Behinderungen, die Erziehung eigener Kinder, vor allem als alleinerziehender Elternteil, die Pflege naher Angehöriger, der Verlust eines oder beider Elternteile, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, die Mitarbeit im familiären Betrieb oder ein nicht akademischer Hintergrund oder Migrationshintergrund .

Bei der Auswahl werden die verschiedenen Kriterien wie folgt gewichtet:

  • Schul- bzw. Studienleistungen mit 60%
  • persönliche und familiäre Umstände, wie z.B. eine Behinderung oder chronische Erkrankung oder familiäre Pflichten mit 20%
  • ehrenamtliches Engagement, Auszeichnungen, freiwillige Praktika oder eine abgeschlossene Berufsausbildung ebenfalls mit 20%

Stipendienauswahlausschuss

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören an:

  • die Rektorin oder der Rektor oder eine von der Rektorin oder dem Rektor bestellte Person als Vorsitzende oder Vorsitzender,
  • drei Studiendekaninnen oder Studiendekane oder die jeweils von diesen bestellte Personen
  • die oder der Gleichstellungsbeauftragte
  • drei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer
  • eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter
  • zwei Studierende