Fakultäten Gemeinsame Ethikkommission der Philosophischen, Neuphilologischen und Theologischen Fakultät

Ethisch verantwortliche Forschung an der Philosophischen Fakultät, der Neuphilologischen Fakultät und der Theologischen Fakultät an der Universität Heidelberg zeichnet sich durch einen respektvollen und würdevollen Umgang mit Menschen aus, die sich als Forschungspartnerinnen und -partner in den Dienst der Wissenschaft stellen. Die Ethikkommission beurteilt auf Antrag Forschungsvorhaben der genannten Fakultäten hinsichtlich ihrer ethischen Verantwortbarkeit. 

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der genannten drei Fakultäten können bei der Kommission eine Beurteilung ihres Forschungsprojekts oder ihrer Publikation anfragen.

 

Mitglieder der Ethikkommission

Prof. Dr. Johannes Eurich

Prof. Dr. Sybille Große

Prof. Dr. Matthias Konradt

Prof. Dr. Thomas Schmitt

Prof. Dr. Anja Senz (stellvertretende Leitung)

Prof. Dr. Elwys De Stefani (Leitung)

 

Wissenschaftliche Koordination: Dr. Nele Schneidereit (Geschäftsstelle Research Council Field of Focus 3)

 

Aufgabe der Ethikkommission

Ethische Beurteilung von Forschungsvorhaben an und mit Menschen, mit personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls weiterer relevanter Aspekte (z.B. Umgang mit Tieren oder Umwelt) insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung von Forschungsmitteln und der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.

Die Ethikkommission prüft insbesondere, ob die Durchführung des Vorhabens unter ethischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Spezifisch wird geprüft, sofern zutreffend, 

  • wie mit Teilnehmenden bzw. ihren gesetzlichen Vertreter:innen umgegangen wird (z.B. informed consent, Möglichkeit, die Teilnahme zu widerrufen, Informationen zum Forschungsvorhaben, Belastungen und Risiken etc.),
  • inwiefern ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht,
  • wie der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt ist (Datenhaltung, 
    -nachnutzung, etc.).

Die Ethikkommission arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts und einschlägiger Regeln für die gute wissenschaftliche Praxis. Sie berücksichtigt einschlägige nationale und internationale ethische Empfehlungen der jeweiligen Disziplin. Fälle, deren Beurteilung die an den Fakultäten vorhandenen wissenschaftlichen Kompetenzen übersteigen, muss die Kommission zurückweisen.

Die Kommission teilt ihre Entscheidung schriftlich mit.

Die Letztverantwortung für einen ethisch vertretbaren Ablauf liegt immer bei den durchführenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Ein Votum der Ethikkommission entbindet die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht von der Verantwortung, jederzeit selbst für die Einhaltung der entsprechenden ethischen Normen zu sorgen.

 

Procedere zum Erhalt eines Ethikvotums

Anträge auf ein Votum der Ethikkommission werden schriftlich und rechtzeitig vor Beginn eines Forschungsvorhabens an die Kommission gerichtet. Die Beurteilung dauert in der Regel sechs Wochen, die Kommission tritt je zu Beginn und zum Ende der Vorlesungszeiten zusammen. Anträge können zu folgenden Fristen eingereicht werden:

31. März

30. Juni

30. September

31. Dezember

Das Formular zum Erhalt eines Votums finden Sie nachfolgendend. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich an die wissenschaftliche Koordinatorin.