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AusschreibungMobilitätsmaßnahmen im Rahmen internationaler Forschungskooperationen

Förderzeitraum 1.1.2022 – 31.12.2023

Im Rahmen der Exzellenzstrategie stehen im Teilprojekt „Expanding Internationality“ Mittel zur Förderung des internationalen Austausches in Forschungskooperationen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Hochschullehrer*innen und promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Heidelberg. Dem Antrag ist ein unterstützendes Schreiben des*der Einrichtungsleiter*in beizufügen. Es sollen besonders berücksichtigt werden: multilaterale Kooperationen mit ausländischen Partnern, der Aufbau von thematischen Netzwerken sowie Kooperationen, die in gängige Förderprogramme nicht hineinpassen. In die Mobilitätsmaßnahmen können auch Doktorand*innen einbezogen werden. (Bitte beachten: Individuelle Promotionsprojekte, die nicht in eine umfassende Kooperation integriert sind, wie auch Kongressreisen sind in diesem Programm nicht förderungsfähig.) 

Förderungsfähig sind im Rahmen dieser internationalen Kooperationsprojekte

  • Reise- und Aufenthaltskosten für kurzfristige Mobilitätsmaßnahmen (1 – 21 Tage) von Wissenschaftler*innen der Universität Heidelberg und der ausländischen Partnerinstitutionen
  • Reisebeihilfen / Forschungsstipendien (1 – 6 Monate) für Doktorand*innen & Postdocs der Universität Heidelberg und der ausländischen Partnerinstitutionen
  • Sachmittel (z.B. zur Durchführung von gemeinsamen Workshops). 

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 15.000 pro Jahr. Anträge können für den Förderzeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 gestellt werden. Eine finanzielle Beteiligung der Partnerinstitutionen ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Der Antrag sollte folgende Punkte umfassen:

  • Darstellung des Forschungs- bzw. Vernetzungsprojekts
  • Informationen zu dem/den ausländischen Kooperationspartner/n
  • Darstellung des erwarteten Mehrwerts für das Projekt bzw. die Universität Heidelberg durch die internationale Kooperation 
  • Kostenplan zu den vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen. 

Anträge für den Förderzeitraum 1.1.2022 – 31.12.2023 sind bis zum 15. Oktober 2021 in elektronischer Form (als eine pdf-Datei) an den Leiter des Dezernats „Internationale Beziehungen“, Dr. Joachim Gerke, zu richten: gerke@zuv.uni-heidelberg.de

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt zu Beginn des Wintersemesters 2021/22 durch eine Kommission unter Leitung des Prorektors für internationale Angelegenheiten. 

Projekte, die für die Jahre 2020 und 2021 bewilligt wurden, aber wegen der Covid-19-Pandemie nicht oder nur sehr reduziert durchgeführt werden konnten, können in aktualisierter Form erneut eingereicht werden.