Ausschreibung Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen internationaler Forschungskooperationen (2020 – 2021)
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Förderzeitraum 1.4.2020 - 31.10.2021
Im Rahmen der Exzellenzstrategie stehen im Teilprojekt „Expanding Internationality“ Mittel zur Förderung des internationalen Austausches in Forschungskooperationen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Hochschullehrer/innen und promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen der Universität Heidelberg. Dem Antrag ist ein unterstützendes Schreiben des geschäftsführenden Einrichtungsleiters beizufügen. Es sollen besonders berücksichtigt werden: multilaterale Kooperationen mit ausländischen Partnerinstitutionen, der Aufbau von thematischen Netzwerken sowie Kooperationen, die in gängige Förderprogramme nicht hineinpassen. In die Mobilitätsmaßnahmen können auch Doktoranden einbezogen werden. (Bitte beachten: Individuelle Promotionsprojekte, die nicht in eine umfassendere Kooperation integriert sind, wie auch Kongressreisen sind in diesem Programm nicht förderungsfähig.)
Förderungsfähig sind im Rahmen dieser internationalen Kooperationsprojekte
- Reise- und Aufenthaltskosten für kurzfristige Mobilitätsmaßnahmen (1–21 Tage) von Wissenschaftlern der Universität Heidelberg und der ausländischen Partnerinstitutionen
- Reisebeihilfen / Forschungsstipendien (1–6 Monate) für Doktoranden & Postdocs der Universität Heidelberg und der ausländischen Partnerinstitutionen
- Sachmittel (z.B. zur Durchführung von gemeinsamen Workshops).
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 15.000 pro Jahr. Anträge können für den Förderzeitraum 1.4.2020 bis 31.12.2021 gestellt werden. Eine finanzielle Beteiligung der Partnerinstitutionen ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Der Antrag sollte folgende Punkte umfassen:
- Darstellung des Forschungs- bzw. Vernetzungsprojekts
- Informationen zu dem/den ausländischen Kooperationspartner/n
- Darstellung des erwarteten Mehrwerts für das Projekt bzw. die Universität Heidelberg durch die internationale Kooperation
- Kostenplan zu den vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen.
Anträge für den Förderzeitraum 1.4.2020–31.12.2021 sind bis zum 15. Mai 2020 in elektronischer Form (als eine pdf-Datei) an den Leiter des Dezernats „Internationale Beziehungen“, Herrn Dr. Joachim Gerke, zu richten: