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AusschreibungInternationales Gastprofessurenprogramm

Förderung von Gastprofessorenaufenthalten, die in den Jahren 2024 bis 2026 stattfinden sollen

Im Rahmen der Exzellenzstrategie stehen im Teilprojekt »Expanding Internationality« (Förderzeitraum 01.11.2019 bis 31.10.2026) Mittel für Gastaufenthalte internationaler Professor*innen zur Verfügung.

ZIEL DER FÖRDERUNG

Die Förderung in diesem Programm dient der weiteren Internationalisierung der Universität Heidelberg. Insbesondere soll Expert*innenwissen von renommierten internationalen Wissenschaftler*innen an die Universität Heidelberg gebracht und somit das Angebot an forschungsbasierter Lehre erweitert werden. Darüber hinaus soll die Förderlinie Impulse für die Etablierung und den Ausbau von internationalen Forschungs- und Lehrkooperationen mit internationalen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen setzen.

Im Fokus der Fördermaßnahme stehen insbesondere die im Rahmen der Internationalisierungsstrategie wichtigen Partner bzw. Zielregionen der Universität Heidelberg: Diese sind unter anderem die Centres Abroad und die ihnen angegliederten Regionen, die Partneruniversitäten der Universität Heidelberg sowie die an der 4EU+ University Alliance beteiligten Hochschulen.

Fachlich sollte bei den beantragten Gastprofessuren idealerweise eine wissenschaftliche Beteiligung an den Fields of Focus der Exzellenzstrategie gegeben sein.

FÖRDERMASSNAHMEN

Gefördert werden einmalige Gastaufenthalte internationaler Professor*innen an der Universität Heidelberg für eine Dauer von i.d.R. 1 bis 3 Monaten. In Ausnahmefällen sind Aufenthalte von bereits geförderten Personen auch in Folgejahren möglich.

Die Gastaufenthalte können ab dem 1. Januar 2024 stattfinden und müssen spätestens am 31. Oktober 2026 enden.

STIPENDIENLEISTUNGEN

Von dem*der Gastwissenschaftler*in wird ein Beitrag zur forschungsbasierten Lehre und/oder Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gewünscht. (Unterschiedliche Formate wie reguläre Lehrveranstaltungen, Vorträge, Kolloquien und/oder Workshops mit Graduierten etc. sind möglich)

Die Mittel können verwendet werden für

  • Vergütung des*der Gastwissenschaftler*s/in in Form eines Stipendiums i.H.v. 3.170 € mtl.
  • Reisekostenpauschale
  • Ausgaben für Sachmittel wie z.B. für Wissenschaftliche Hilfskräfte, Workshops etc. Hierfür ist die Einreichung einer detaillierten Kostenaufstellung erforderlich.

In besonderen Ausnahmefällen kann durch die Begründung der herausragenden wissenschaftlichen Exzellenz sowie der Zustimmung durch die Auswahlkommission auch eine Vergütung in Höhe einer W3-Besoldung oder eines Honorarvertrags beantragt werden. 

ANTRAG

Antragsberechtigt sind Institute und Fakultäten der Universität Heidelberg. Im Antrag muss dazu ein*e projektleitende*r Wissenschaftler*in benannt werden. Die gastgebende Einrichtung verpflichtet sich, dem*der Gastwissenschaftler*in einen angemessen ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Die Anträge sollten nicht mehr als fünf Seiten umfassen und wie folgt gegliedert sein:

  • Antragsformular
  • Arbeitsprogramm in Forschung und Lehre an der Universität Heidelberg
  • Mehrwert für die Einrichtung und für die Universität Heidelberg
  • Leistungsprofil der nominierten Person mit Informationen zu
    • wissenschaftlichem Schwerpunkt in Forschung und Lehre
    • Würdigung der wissenschaftlichen Leistungen
  • Kostenplan

Als weitere Anlagen sind beizufügen:

  • Lebenslauf der nominierten Person
  • Publikationsliste
  • Angaben zu Preisen/Verleihungen, ggf. weitere Referenzen
  • Liste, der bisher durchgeführten Lehrveranstaltungen
  • Unterstützendes Schreiben der Fakultät (sofern der Antrag nicht durch diese eingereicht wurde)

EINREICHUNGSFRIST

Die Anträge sind verlängert bis zum 20. Oktober 2023 in elektronischer Form(als eine pdf-Gesamtdatei) an den Leiter des Dezernats Internationale Beziehungen Dr. Alexander Au unter der E-Mail-Adresse expanding.internationality@uni-heidelberg.de zu richten.

AUSWAHL

Die Begutachtung und Auswahl der Anträge erfolgt durch eine Kommission unter Leitung des Prorektors für Internationales.

Zentrale Auswahlkriterien

  • Eine überzeugende und gut geplante Darstellung, Begründung, Schlüssigkeit und Ziele des Vorhabens
  • Die wissenschaftlichen Leistungen und Publikationen der nominierten Person
  • Berücksichtigung des strategischen Interesses der Universität in Bezug auf internationale Partner und relevante Wissenschaftsbereiche (siehe auch Ziele der Fördermaßnahme).

Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengleichheit und Diversität.

HINWEISE

Die Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und vollständig eingereicht wurden.

Die Vergütung des*der Gastwissenschaftler*s/in orientiert sich an den Sätzen der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) für erfahrene Forschende in Form eines Stipendiums und entspricht monatlich 3.170 €. Reisekosten werden gemäß der Tabelle der Alexander von Humboldt-Stiftung als Reisekostenpauschalen für die An- und Abreise von Forschungsstipendiat*innen kalkuliert.

Obligatorische Beiträge zur Sozialversicherung fallen in der Regel bei Vergabe eines Stipendiums nicht an, wobei eine in Deutschland anerkannte Krankenversicherung erforderlich ist. Eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Versicherungskosten sind aus den Stipendienmitteln zu decken.

Im Falle einer Bewilligung ist zu beachten:

  • Der*die projektleitende Wissenschaftler*in ist sowohl für das Dezernat 7 „Internationale Beziehungen“ als auch für den*die Gastwissenschaftler*in zuständige Ansprechperson und Projektleitung für die Gastprofessur.
  • Es können Anpassungen gegenüber der beantragten Fördersumme vorgenommen werden.
  • Der Antrag auf die Ausstellung des Stipendienbescheids ist durch die Projektleitung spätestens 6 Wochen vor Beginn des Aufenthalts im Dezernat 6 „Forschung“ zu stellen.
  • Die Anordnung zur Auszahlung des Stipendiums und der Reisekostenpauschale ist zusammen mit den Anlagen Stipendien- und Bewilligungsbescheid, durch die Projektleitung zu veranlassen und zu unterzeichnen. Hierbei ist auf die Steuerkennzeichnung N4 zu achten.
  • Die Projektleitung verpflichtet sich, jährlich einen Sachbericht beim Dezernat Internationale Beziehungen einzureichen, in dem die Ergebnisse zu den im Antrag genannten Vorhaben klar adressiert sind.
  • Bei organisatorischen Fragen zum Gastaufenthalt des*der Gastwissenschaftler*s/in kann die betreffende Person sich an das Welcome Centre der Universität Heidelberg wenden.