Dezernat 5 Abteilung 5.2
Personalservice für Beschäftigte
Abteilung 5.2 ist zuständig für die Personaladministration in allen Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses: von der Einstellung über die Beurlaubung oder eine eventuelle Elternzeit bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Ansprechpartner in der Abteilung sind jeweils bestimmten Instituten bzw. Einrichtungen zugeordnet.
Im Überblick:
- Personaladministration, Betreuung und Beratung bei arbeitsrechtlichen Vorgängen für Beschäftigte
- Ausfertigung und Abschluss von Arbeitsverträgen
- Feststellung der Entgeltgruppe
- Beurlaubung
- Beendigung der Arbeitsverhältnisse
- Mutterschutz / Elternzeit
- Anweisung für die Aufnahme bzw. Einstellung des Entgeltes beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Nebentätigkeitsanzeigen
- Stellenbewirtschaftung
- Grundsatzfragen des Tarifrechts
Hinweis: Aushangpflichtige Arbeitsgesetze können in der Seminarstr. 2, Zimmer 248, eingesehen werden.