Dezernat 5 Abteilung 5.2

Personalservice für Beschäftigte

Abteilung 5.2 ist zuständig für die Personaladministration in allen Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses: von der Einstellung über die Beurlaubung oder eine eventuelle Elternzeit bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Ansprechpartner in der Abteilung sind jeweils bestimmten Instituten bzw. Einrichtungen zugeordnet.

Im Überblick:

  • Personaladministration, Betreuung und Beratung bei arbeitsrechtlichen Vorgängen für Beschäftigte
    • Ausfertigung und Abschluss von Arbeitsverträgen
    • Feststellung der Entgeltgruppe
    • Beurlaubung
    • Beendigung der Arbeitsverhältnisse
    • Mutterschutz / Elternzeit
  • Anweisung für die Aufnahme bzw. Einstellung des Entgeltes beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
  • Nebentätigkeitsanzeigen
  • Stellenbewirtschaftung
  • Grundsatzfragen des Tarifrechts

Hinweis: Aushangpflichtige Arbeitsgesetze können in der Seminarstr. 2, Zimmer 248, eingesehen werden.

Ansprechpartner finden