Abteilung 5.2 Personalservice für Beschäftigte
Abteilung 5.2 ist zuständig für die Personaladministration in allen Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses: von der Einstellung über die Beurlaubung oder eine eventuelle Elternzeit bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Ansprechpartner in der Abteilung sind jeweils bestimmten Instituten bzw. Einrichtungen zugeordnet.

Hinweis
Aushangpflichtige Arbeitsgesetze können in der Seminarstr. 2, Zimmer 248, eingesehen werden.
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Personaladministration, Betreuung und Beratung bei arbeitsrechtlichen Vorgängen für Beschäftigte:
- Ausfertigung und Abschluss von Arbeitsverträgen,
- Feststellung der Entgeltgruppe,
- Beurlaubung,
- Beendigung der Arbeitsverhältnisse,
- Mutterschutz / Elternzeit.
- Anweisung für die Aufnahme bzw. Einstellung des Entgeltes beim Landesamt für Besoldung und Versorgung,
- Nebentätigkeitsanzeigen,
- Stellenbewirtschaftung,
- Grundsatzfragen des Tarifrechts.