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EinrichtungenSenat

Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetz festgelegt: „Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.“ (§ 19 LHG)

Der Senat spielt somit eine wesentliche Rolle in der strategischen Ausrichtung der Universität in Forschung, Studium und Lehre. Er muss der Struktur- und Entwicklungsplanung zustimmen und entscheidet über Studiengänge, Fachgruppen, gemeinsame Einrichtungen und Kommissionen. Außerdem ist der Senat zuständig für die Zustimmung zu den Berufungsvorschlägen der Berufungskommission gemäß § 48 Abs. 3 LHG in Verbindung mit § 24 GO.

Senatssprecher:
Prof. Dr. Michael Boutros, Medizinische Fakultät Heidelberg
Prof. Dr. Thomas Lobinger, Juristische Fakultät

Wesentliche Beschlüsse

Gemäß der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen der Universität Heidelberg, § 1 Absatz 2, müssen die wesentlichen Gremienbeschlüsse des Senats veröffentlicht werden.

Die Satzungen werden im Mitteilungsblatt der Rektorin veröffentlicht. Für Verfahrens-  und Grundordnung werden Broschüren herausgegeben. Die Personalien werden im zentralen Internetauftritt veröffentlicht.

Ausschüsse und Kommissionen des Senats

Tabelle