Leben in Heidelberg Versicherungen für internationale Doktorand:innen
Wichtiger Hinweis!
Diese Informationen sollen eine erste Orientierung geben. Bitte kontaktieren Sie im konkreten Fall unbedingt zusätzlich die zuständigen Stellen, da nur diese rechtsverbindliche Informationen geben können. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen werden nach Möglichkeit vollständig und aktuell gehalten.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sich nach § 5 des Sozialgesetzbuches (SGB) jeder, der in Deutschland lebt oder sich aufhält, krankenversichern muss. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Vorsorgeuntersuchungen oder nach Unfällen. Sie kann bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse abgeschlossen werden. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den Voraussetzungen und Konditionen beider Optionen.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen die Grundversorgung der Krankenversicherung nach § 5 SGB sicherstellen.
Es wird unterschieden zwischen Fällen, die der Pflichtversicherung für Arbeitnehmer unterliegen, und Fällen, in denen eine freiwillige Versicherung entweder in der GKV oder in der PKV abgeschlossen werden kann.
Pflichtversicherung in der GKV
Jeder Doktorand, der sich in einem Angestelltenverhältnis in Deutschland befindet (d.h. einen Arbeitsvertrag mit der Universität oder einem anderen Arbeitgeber hat) und dessen Einkommen unter der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt, muss von der gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl in die Pflichtversicherung aufgenommen werden.
Die Beiträge in der Pflichtversicherung liegen bei 14,6% des Bruttoeinkommens zuzüglich 2,80% (ohne Kinder) oder 2,55% (mit Kindern) für die Pflegeversicherung (Stand 2017). Sie werden aufgeteilt in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil, d.h. an den Kosten beteiligen sich sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttogehalt abgezogen, der Arbeitgeberanteil wird separat vom Arbeitgeber eingezahlt. Zudem fällt ein Zusatzbeitrag an, den jede Krankenkasse selbst festsetzt und der allein vom Arbeitnehmer entrichtet wird.
Freiwillige Versicherung in der GKV
Wenn Sie als Doktorand in keinem Arbeitsverhältnis stehen, können Sie eine freiwillige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Hierfür müssen jedoch Vorversicherungszeiten bestehen, d.h. Zeiträume, in denen Sie bereits bei einer oder mehreren gesetzlichen Krankenkassen versichert waren (z.B. über die Familienversicherung).
Die Beiträge in der freiwilligen Versicherung liegen ab einem monatlichen Einkommen (z.B. des Stipendiums) von 991,66 Euro bei 14,6% zuzüglich 2,80% (ohne Kinder) oder 2,55% (mit Kindern) für die Pflegeversicherung (Stand 2017). Zudem fällt ein Zusatzbeitrag an, den jede Krankenkasse selbst festsetzt und der allein vom Arbeitnehmer entrichtet wird.
Private Krankenversicherung (PKV)
Wenn Sie als Doktorand weder in einem Arbeitsverhältnis stehen noch Vorversicherungszeiten in der GKV vorweisen können, müssen Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Aufnahme in die PKV ist unter anderem von den Kriterien Alter und Gesundheitszustand abhängig. Die Beiträge bemessen sich ebenfalls nach diesen Faktoren und belaufen sich auf ca. 115 – 200 Euro monatlich. Im Internet sind Rechner verfügbar, mit denen Sie Angebote vergleichen können (Suchschlagworte: „PKV“ und „Rechner“).
Da in der PKV sowohl die Beiträge als auch die Leistungen je nach Versicherungsanbieter stark variieren, empfehlen wir Ihnen, sich bei mehreren Krankenkassen nach den Aufnahmebestimmungen und Versicherungsleistungen zu erkundigen und diese zu vergleichen. Fragen Sie ebenso nach Sondertarifen, die eventuell für Sie als Doktorand gelten.
Doktoranden, die sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern wollen oder müssen, sollten bei der Wahl der Krankenkasse besonders auf die im Tarif enthaltenen Leistungen achten. Da sich die in der Versicherung enthaltenen Leistungen der einzelnen privaten Krankenkassen stark unterscheiden können, ist es wichtig darauf zu achten, dass die grundlegenden und essentiellen Leistungen im gewählten Tarif enthalten sind. Dies ist wichtig, damit im Krankheitsfall keine unerwarteten Kosten entstehen. Die folgende Liste enthält einen Überblick über die elementaren Leistungen der GKV, die auch in der PKV abgesichert sein sollten.
Auflistung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland:
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Leistungen mit Eigenanteil
- Krankenhausaufenthalt mit EUR 10,- Eigenanteil pro Tag für max. 28 Tage
- Medikamente mit Eigenanteil zwischen EUR 5,- und 10,- pro Rezept
- Krankengymnastik sowie Sprach- und Beschäftigungstherapie, mit Selbstbehalt von 10% der Kosten plus EUR 10,- pro Verordnung bei Versicherten über 18 Jahren
- Anspruch auf Hilfsmittel, die nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Bagatellhilfsmittel gelten, z.B. Prothesen, Rollstühle oder Hörgeräte in einfacher Ausführung, Eigenanteil von 20% bei Hilfsmitteln wie orthopädischen Einlagen
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Kostenübernahme
- Schutzimpfungen (Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, z.B. MMR, Auffrischimpfungen, z.B. Tetanus und Indikationsimpfungen, z.B. Tollwut)
- Reguläre Zahnbehandlungen sowie regelmäßige Zahnvorsorgeuntersuchungen
- Psychotherapie
- Rehabilitation und Kuraufenthalte
- Mutterschafts- und Krankengeld (70% des Lohns, bis zu 6 Wochen)
- Fahrkostenübernahme bei Blinden, Gehbehinderten und in der Mobilität Eingeschränkten
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Präventive Leistungen
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
- Früherkennung von Krebs jeglicher Art, in unterschiedlichen Abständen und für unterschiedliche Altersgruppen
- Gesundheits-Check-Up alle 3 Jahre ab dem 35. Lebensjahr für Männer und Frauen
- Schutz im Ausland besteht grundsätzlich bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat
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Zusätzliche Einzelleistungen
- Akkupunktur bei Kreuz- und Knieschmerzen und generell alternative Heilmethoden werden immer häufiger übernommen
- Keine Heilpraktikerbehandlungen, aber viele Kassen übernehmen freiwillig Kosten einiger alternativer Behandlungsmethoden
Versicherungsbescheinigung
Bei der Immatrikulation muss jeder Doktorand die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen.
Diese Bescheinigung gibt Auskunft darüber, ob Sie gesetzlich versichert oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind (d.h. Sie sind privat versichert). Sie wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse gegen Vorlage Ihres Ausweises oder einer Bestätigung der privaten Krankenversicherung ausgestellt.
Wichtig!
Die Wahl Ihrer Krankenkasse
Prüfen Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse zunächst, ob die GKV oder die PKV in Frage kommt. In einem zweiten Schritt vergleichen Sie die Leistungen, die Ihnen eine Krankenkasse für den monatlichen Beitrag bietet. Wählen Sie letztlich diejenige Kasse aus, die für Ihre Wünsche und Bedürfnisse am besten geeignet ist.
Krankenkassenzuschüsse für Stipendiaten der Begabtenförderungswerke ab 1. September 2017
Ab dem 1. September 2017 können Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. über eine versicherungspflichtige Nebentätigkeit) einen Zuschuss zu ihrem Krankenkassenbeitrag zu ihrer privaten Krankenkasse beantragen. Möglich wird dies durch eine Änderung der Richtlinien für die Begabtenförderungswerke, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Sommer 2017 beschlossen hat. Informationen zur Höhe des Zuschusses und zum Antragsverfahren erteilen die Stipendiengeber.
Haftpflichtversicherung
Es wird dringend empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, sofern Sie nicht mehr über Ihre Familienversicherung haftpflichtversichert sind. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie z.B. unbeabsichtigt einem anderen zufügen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung haben alle Mitglieder der Universität automatisch Versicherungsschutz bei Unfällen, die am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren sowie für Berufskrankheiten.
Dieser vollständige Versicherungsschutz besteht für Doktoranden, die immatrikuliert sind (nach § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII) oder die einen Arbeitsvertrag mit der Universität haben (nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Einschränkungen im Umfang dieses Versicherungsschutzes bestehen für Doktoranden, die die Annahme durch die Fakultät haben, aber nicht immatrikuliert sind. Diese sind bei ihrer Arbeit an der Universität unfallversichert, d.h. bei allen Tätigkeiten, die inhaltlich und organisatorisch dem Verantwortungsbereich der Universität zuzuordnen sind. Dazu zählen beispielsweise die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren und der Aufenthalt in der Universitätsbibliothek. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz auf dem Hin- und Rückweg zur Hochschule und bei Unfällen im Rahmen des Hochschulsports.
Zuständig für die Universität Heidelberg ist die Unfallkasse Baden-Württemberg. Unfallmeldungen erfolgen über das Studentenwerk Heidelberg.