Servicestelle Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren
Was ist der Unterschied zwischen Annahme an der Fakultät und Einschreibung an der Universität?
Die Annahme an einer der Fakultäten ist die grundlegende Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um einen Doktortitel zu erhalten. Die Einschreibung an der Universität ist ein administrativer Prozess, der nach der Annahme an der Fakultät eingeleitet werden muss. Alle Doktoranden/innen müssen sich an der Universität immatrikulieren.
Doktoranden/innen, die mit einem Arbeitsvertrag von 50% oder mehr der regulären Arbeitszeit an der Universität oder am Universitätsklinikum angestellt sind, können sich auf Antrag von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.
Welche Bewerbungsfristen gibt es für die Annahme an der Fakultät?
Für Bewerbungen um die Zulassung als Doktorand an der Universität Heidelberg gibt es keine allgemeinen speziellen Fristen. Wenn Sie sich für eine Individualpromotion entscheiden, können Sie sich jederzeit bewerben. Wenn Sie sich jedoch für ein strukturiertes Promotionsprogramm bewerben möchten, sollten Sie sich auf den Internetseiten des jeweiligen Programms über spezielle Fristen erkundigen.
Welche Fristen gibt es für die Immatrikulation an der Universität?
Doktoranden/innen können sich ab sofort ganzjährig immatrikulieren. Es wird aber empfohlen, die Immatrikulation jeweils vor Ende der jeweiligen Rückmeldephase (15. Juli für das Sommersemester; 15. Februar für das Wintersemester) und schnellstmöglich nach der Annahme an der Fakultät durchzuführen.