Korruptionsprävention Umgang mit Zuwendungen
Die Universität Heidelberg stellt sich jeder Form von Korruption im öffentlichen Dienst entgegen. Die Einhaltung der genannten Prinzipien im dienstlichen Alltag dient als konkrete Handlungsanleitung zur eigenen Absicherung, sich regelkonform zu verhalten. Die generelle Norm für Zuwendungen ist in § 34 Beamtenstatusgesetz und in § 3 TV-L niedergelegt.
Die vier goldenen Compliance-Prinzipien:
- Trennung von Dienstlichen und Privaten
- Transparenz herstellen
- Dokumentation
- Äquivalenz der Leistungen
Unter Korruption versteht man den Missbrauch des Amtes für einen unzulässigen Vorteil für sich oder Dritte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um materielle oder immaterielle Vorteile handelt, und es kommt auch nicht auf den Wert des Vorteils an. Um Vorteile handelt es sich auch, wenn die Zuwendung an nahestehende Dritte, insbesondere Ehe- oder Lebenspartner, Kinder etc. gerichtet ist.
Fragen Sie sich immer: Warum wird etwas angeboten? Könnte eine Gegenleistung erwartet werden?
Anzeige-/ Meldeformular für Zuwendungen und Selbstcheck
Das via LimeSurvey zugängliche Webformular bietet den Bediensteten der Universität Heidelberg die Gelegenheit, genehmigungsfreie Zuwendungen bis 35,00 Euro anzuzeigen bzw. bereits genehmigte Zuwendungen über 35,00 Euro zu melden. Es kann auch als Selbstcheck genutzt werden. Damit wird ein transparenter Umgang mit angebotenen Geschenken unter Einhaltung der Compliance-Vorgaben ermöglicht.
Anhand des nachfolgend abgebildeten Entscheidungsbaums können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, wie Ihre Zuwendung einzuordnen ist. Darüber hinaus übermittelt er Ihnen Informationen über den strukturellen Aufbau der Fragen.