Fläche und Energie Langzeitparken für Beschäftigte

Antragsberechtigt sind nur Angehörige der Universität Heidelberg mit einer gültigen Uni-ID des Universitätsrechenzentrums.  Der Antrag auf Stellplatznutzung ist online über das Gebäudemanagementsystem (CAFM-System) zu stellen. Das CAFM-System erreichen Sie nur im Uni-Netz. Die Anmeldung erfolgt über die Uni-ID mit Ihrem zugehörigen Passwort.

 Parkplatzantrag Beschäftigte

Die Kündigung von Stellplatzverträgen erfolgt ebenfalls online über das CAFM-System. Kündigungen von Stellplatzverträgen, die vor Juni 2021 geschlossen wurden, richten Sie bitte noch weiterhin an parkraumbewirtschaftung@zuv.uni-heidelberg.de . 

Wahl des Parkplatzstandorts

Campus Im Neuenheimer Feld

Beschäftigte der Universität schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie einen online Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 €. Die einmalige Kaution für Schrankenkarten beträgt 20 € pro Karte. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Inhaber einer Parkberechtigung können auf allen mit Schranken versehenen Parkplätzen im Neuenheimer Feld parken, die nicht ausschließlich für Kurzparker bestimmt sind. Diejenigen Parkareale, die über keine Schranke verfügen, sowie der Innenbereich des Theoretikums werden als sog. „Wimpel-Areale“ ausgewiesen. Diese Parkplätze sind ausschließlich Inhabern der entsprechenden Wimpel vorbehalten. Die Zuteilung erfolgt nach mit den Personalräten abgestimmten Kriterien. Für den Bereich des Theoretikum gelten gesonderte Regelungen. Mobil eingeschränkte Personen mit Schwerbehindertenausweis nehmen an der normalen Tarifgestaltung teil, ausgewiesene Stellplätze sind mit sichtbarer Auslage einer entsprechenden Parkberechtigung nutzbar.

Campus Bergheim

Beschäftigte der Universität schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie online einen Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 € und erlaubt die Nutzung der ausgewiesenen, nicht überdachten Stellplätze in der Voßstraße. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Tiefgaragenstellplatz in P15 (Tiefgarage Klinikum Bergheim, Thibautstr. 1a) zu mieten. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) über das online Portal MyPBW. Beachten Sie bitte das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW. Die Kündigung des Einstellvertrags ist für Landesbedienstete vier Wochen zum Quartalsende möglich.

Campus Altstadt

Universitätsbeschäftigte stellen den Antrag auf eine Parkberechtigung für die Tiefgarage P11 (Tiefgarage Triplex, Sandgasse) oder P9 (Tiefgarage am Theater, Friedrich-Ebert-Anlage 51c) direkt bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) über das online Portal MyPBW. Beachten Sie bitte das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW. Aufgrund der hohen Nachfrage werden für beide Tiefgaragen Wartelisten geführt, bei verfügbaren Stellplatzkapazitäten ist der Vertragsabschluss jederzeit möglich. Ein Stellplatz in der Tiefgarage P9 kostet 57 € und in P11 69 € pro Monat. Die Kündigung des Einstellvertrags ist für Landesbedienstete vier Wochen zum Quartalsende möglich.

Die Vergabemodalitäten der Parkberechtigung für Stellplätze in direkter Nähe zu universitären Einrichtungen werden zwischen den jeweiligen Einrichtungen und der Universitätsverwaltung abgestimmt und sind nur für Beschäftigte vor Ort vorgesehen. Berechtigte schließen einen Einstellvertrag mit der Klinik-Service GmbH (KSG) ab, indem sie einen online Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat Planung, Bau und Sicherheit der Universitätsverwaltung stellen. Die monatliche Parkgebühr beträgt 26 €. Die ggf. einmalige Kaution für Schrankenkarten beträgt 20 € pro Karte. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage werden Wartelisten geführt, bei verfügbaren Stellplatzkapazitäten ist der Vertragsabschluss jederzeit möglich.