Job-Ticket Hinweise zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Job-Tickets
Nachfolgende Informationen sollen Ihnen einen Überblick über lohnsteuerrechtliche Aspekte beim Erwerbe eines Job-Tickets geben.
Die Universität Heidelberg zahlt als Arbeitgeber für jede:n Inhaber:in eines "Deutschlandtickets Job HD" monatlich einen Zuschuss an die rnv. Dadurch ist der Bezug des Job-Tickets günstiger als ein reguläres Deutschlandticket. Die Jahressumme dieses Zuschusses wird als geldwerter Vorteil in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bei den "Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ausgewiesen.
Geldwerte Vorteile sind steuerfrei, solange ihre Summe die monatliche Freigrenze von derzeit 50 Euro nicht überschreitet. Wird diese Freigrenze überschritten, werden die gesamten geldwerten Vorteile zum normalen Monatsgehalt addiert und gemeinsam mit diesem versteuert. Aufgrund des Job-Ticketbezugs allein ist zurzeit nicht davon auszugehen, dass letztgenannter Fall bei Beschäftigten der Universität eintritt.
Der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene geldwerte Vorteil wird vom Finanzamt von den individuell geltend gemachten Werbungskosten automatisch abgezogen. Dies führt zu einer Minderung Ihrer Steuererstattung, wenn Ihre geltend gemachten Werbungskosten über dem Werbungskostenpauschbetrag von zurzeit 1.230 € (§ 9a EStG) liegen.
Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihre Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend zu machen, denn diese werden nicht 'automatisch' vom Finanzamt berücksichtigt.