Reisen in das europäische Ausland A1-Bescheinigung
Aufgrund von EU-Regelungen ist für eine Dienstreise in das europäische Ausland eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Diese EU-Vorschriften gelten bereits seit mehreren Jahren, zwischenzeitlich haben jedoch einige Länder angekündigt Kontrollen durchzuführen und bei Nichtbeachtung Sanktionen (Bußgelder) auszusprechen. Das Verfahren zur Beantragung der A1-Bescheinigung unterlag in der Vergangenheit ständigen Änderungen, die zu Rechtsunsicherheiten geführt haben. Hier finden Sie deshalb hilfreiche Informationen zum aktuellen Verfahren.