Die Prüfungsämter sind Anlaufstelle für die An- und Abmeldung zur Prüfung, die Verlängerung von Prüfungsfristen, Krankmeldungen bei Prüfungen, Entscheide über Härtefallanträge und Nachteilsausgleiche sowie Anrechnungsbescheinigungen. Abschlussarbeiten müssen hier eingereicht werden, ebenso wie Prüfungsbezogene Widersprüche. Am Ende des Studiums stellen die Prüfungsämter das Abschlusszeugniss aus.