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Sonderanträge zur Bewerbung

Sonderanträge können Sie im Rahmen der Onlinebewerbung zusammen mit einer kurzen Begründung und den entsprechenden Nachweisen stellen. Bitte fassen Sie alle Dokumente zu einer PDF-Datei zusammen und laden diese in Ihrer Onlinebewerbung hoch. Genauere Informationen zu den Gründen und Nachweisen entnehmen Sie bitte jeweils  aus unserem Merkblatt. 

Sonderanträge für grundständige Studiengänge im ersten Fachsemester

Härtefallantrag

Es gibt an der Universität Heidelberg eine Quote für Härtefallanträge (5%).
Dieser Antrag kann nur für das erste Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studienfächern gestellt werden. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Eine Ablehnung des Härtefallantrages führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung. Sie nehmen weiterhin am regulären Bewerbungsverfahren teil.

Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote

Bewerber*innen im ersten Fachsemester können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung „beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.“ Als Nachweis ist ein Gutachten der Schule zur Verbesserung der Durchschnittsnote erforderlich, in dem dargelegt wird, welche besonderen Umstände dazu geführt haben, dass die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung schlechter als zu erwarten ausgefallen ist und welche konkrete Durchschnittsnote ohne beeinträchtigende Situation/Umstände erlangt worden wäre.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin im ersten Fachsemester wird mit dem Antrag auf Zulassung direkt bei der Stiftung Hochschulzulassung gestellt. Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung Hochschulzulassung.

Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

Bewerber*innen für das erste Fachsemester können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit „beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben.“
Eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) sind als Nachweis der Bewerbung beizufügen (oder weitere geeignete Nachweise).

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

Eine Ortsbindung ist bei Bewerber*innen gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden, Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. Dies gilt insbesondere für den Personenkreis der Spitzensportler*innen.

Spitzensportler*innen sind Bewerber*innen, die zu einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 gehören (Nachweis des Deutschen Olympischen Sportbundes).

Sonderanträge für grundständige Studiengänge im höheren Fachsemester

Antrag auf besondere Berücksichtigung des Studienortswunsches

Hochschulortswechsler*innen können im Rahmen der Online-Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortswunsches stellen. Nähere Informationen zu den Gründen und Nachweisen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Sonderanträge für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge im ersten Fachsemester

Härtefallantrag

Alle Bewerber*innen, durchlaufen, unabhängig davon, ob sie einen Härtefallantrag gestellt haben, die fachliche Prüfung für den Studiengang.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Eine Ablehnung des Härtefallantrages führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung. Sie nehmen weiterhin am regulären Bewerbungsverfahren teil.
 

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

Eine Ortsbindung ist bei Bewerber*innen gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden, Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. Dies gilt insbesondere für den Personenkreis der Spitzensportler*innen.
Spitzensportler*innen sind Bewerber*innen, die zu einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 gehören (Nachweis des Deutschen Olympischen Sportbundes).