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PEPP - Pauschalierende Entgelte in Psychiatrie und Psychosomatik

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Inhalte

Zum 1.1.2013 ist der erste „PEPP“-Katalog für die psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäuser und Abteilungen in Kraft getreten. Die Teilnahme am PEPP-System ist in 2013 und 2014 freiwillig, ab 2015 für alle Einrichtungen verpflichtend. Damit verbunden sind weitgehende neue Anforderungen an die Dokumentation und Kodierung und in der Abrechnung. Auch Einrichtungen, die noch nicht in das PEPP-System umgestiegen sind, sollten rechtzeitig und umfassend Vorbereitungen treffen, um den Umstieg möglichst ohne Nachteile und Verluste zu bewältigen.

Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, für die das DRG-Definitionshandbuch kein Buch mit 7 Siegeln ist und nicht immer 5 Bände haben muss.

E-Mail: wisswb@uni-hd.de
Letzte Änderung: 26.02.2013
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