Wissenschaftliche Weiterbildung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldeverfahren
Eine Anmeldung muss innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Weiterbildungsangebots genannten Frist auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Anmeldeformular bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung der Universität Heidelberg erfolgen. In ausgewiesenen Fällen ist auch eine Anmeldung per E-Mail möglich. Es gilt jeweils das Eingangsdatum der Anmeldung bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung der Universität Heidelberg. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer/die Teilnehmerin verbindlich. Mit der unterschriebenen Anmeldung gelten die Vertragsbedingungen als anerkannt. Die erforderlichen Unterlagen/ Nachweise sind unaufgefordert beizufügen.
Zugangsvoraussetzungen und Zulassung
Für die einzelnen Weiterbildungsangebote und -formate sind entsprechende Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen (z.B. Hochschulabschluss, Berufserfahrung). Eine Zulassung/Bestätigung zur Teilnahme wird ausgesprochen, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin die für das betreffende Weiterbildungsangebot festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Überschreitet die Anzahl der Zulassungsanträge/ Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Plätze im jeweiligen Weiterbildungsangebot, so entscheidet das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen über die Auswahl der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, außer die Ordnung oder Ankündigung sagt etwas anderes aus. Die Wissenschaftliche Weiterbildung kann eine Warteliste einrichten. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Aus der Zulassung zu einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen entsteht kein Anspruch auf die Zulassung/Immatrikulation zu den angebotenen weiterbildenden Master-Studiengängen der Universität Heidelberg.
Rücknahme und Widerruf der Zulassung
Die Wissenschaftliche Weiterbildung kann die Zulassung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung durch die Wissenschaftliche Weiterbildung entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Entgelte. Entstehen dem Veranstalter durch Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zusätzliche Kosten, sind diese durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer zu tragen.
Rücktritt
Ein Rücktritt der Teilnehmerin/des Teilnehmers ist nur innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Weiterbildungsangebots genannten Frist möglich. Der Rücktritt ist der Wissenschaftlichen Weiterbildung in schriftlicher Form mitzuteilen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Wissenschaftlichen Weiterbildung. Wird der Rücktritt nach Überschreiten der genannten Frist erklärt, so wird eine Kostenpauschale erhoben, die durch die jeweilige Ankündigung oder Ordnung des Weiterbildungsangebots geregelt ist. Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Rücktretende/den Rücktretenden eine Ersatzteilnehmerin/ ein Ersatzteilnehmer benannt wird, die/der die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der Weiterbildungsmaßnahme erfüllt.
Entgelt
Die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmeentgelts entsteht mit Erhalt der Zulassung. Das Entgelt ist aufgrund einer Rechnung zum jeweils durch die Rechnungslegung festgesetzten Termin zu entrichten. Ausgewiesene Weiterbildungsangebote können Ratenzahlung vorsehen. Die jeweilige Rate ist dann zu den jeweils durch Rechnungslegung festgesetzten Terminen zu zahlen. Die Entgeltzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Universität Heidelberg bestimmtes Konto auf Kosten und Verantwortung des/der Einzahlenden. Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen oder an Teilen von Veranstaltungen berechtigt nicht zur Neuberechnung oder Rückforderung des Teilnahmeentgelts. Mit dem Entgelt sind die in der Ankündigung bezeichneten Leistungen abgegolten.
Universitätszertifikat
Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung wird durch ein Zertifikat der Universität Heidelberg bestätigt. Die in der jeweiligen Ordnung oder Ankündigung beschriebenen Abschlusszertifikate oder Teilnahmebescheinigungen werden von der jeweils zuständigen Prüfungsinstanz ausgestellt, wenn die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden und die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden. Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen/Leistungsnachweise wird auf Antrag bei der Abteilung Wissenschaftliche Weiterbildung eine gesonderte Bescheinigung über die erfolgreich erbrachten Studienleistungen ausgestellt.
Absage von Weiterbildungsangeboten
Ein Weiterbildungsangebot wird nicht durchgeführt, wenn die festgesetzte Mindestteilnehmerzahl zum Beginn des Angebots nicht erreicht ist. Hierüber wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer spätestens 10 Tage vor Beginn informiert. Fällt das Angebot aus, so werden bereits für diese Veranstaltung gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmerin/ des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Wechsel von Dozenten, Lehrkräften und Veranstaltungsorten
Geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen der Weiterbildungsmaßnahmen sind vorbehalten (z.B. bei Krankheit der Dozentin/ des Dozenten). Änderungen dieser Art berechtigen die Teilnehmerin/den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Teilnahmeentgeltes. Sofern geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen der Weiterbildungsmaßnahmen unabdingbar sind, wird die Wissenschaftliche Weiterbildung, ggf. in Rücksprache mit den Teilnehmenden, eine Verschiebung der Veranstaltung veranlassen oder sich um Referentenersatz bemühen. Weitergehende Ansprüche an die Wissenschaftliche Weiterbildung sind ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Ein Versicherungsschutz für die Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme besteht nicht. Die Wissenschaftliche Weiterbildung übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zeitraum der jeweiligen Weiterbildung entstehen.
Datenschutz
Die Wissenschaftliche Weiterbildung speichert zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten, die sie im Anmeldeverfahren und zur Durchführung wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote benötigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.