Universitätsrat
Untere Reihe von links: PD Dr. Claudia Brosseder, Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Dr. Ulrike Albrecht, Prof. Dr. Johanna Stachel, Prof. Dr. med. Hanns-Peter Knaebel
Der Universitätsrat ist als Aufsichtsrat neben Rektorat und Senat eines der drei zentralen Organe der Universität. Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) trägt er Verantwortung für die Entwicklung der Universität und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen (§ 20 Abs. 1 LHG). Der Universitätsrat ist seit dem 1. Oktober 2006 mit sechs externen Mitgliedern und fünf internen Mitgliedern besetzt. Das Rektorat und ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums nehmen an den Sitzungen beratend teil.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Universitätsrates gehören (1) die Wahl des Rektors und des Kanzlers, (2) die Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne sowie (3) die Feststellung der Jahresabschlüsse der Universität sowie der beiden medizinischen Fakultäten. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Zustimmung zu hochschulübergreifenden Kooperationen; zur Bildung, Veränderung, Aufhebung und Zuordnung von Hochschuleinrichtungen sowie zur Gründung von und Beteiligung an Unternehmen.
Der Universitätsrat wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Über bestimmte Angelegenheiten kann außerhalb der Sitzungen auch im Umlaufverfahren entschieden werden. Für einzelne Sachgebiete oder bestimmte Sonderaufgaben hat der Universitätsrat Ausschüsse eingerichtet. Das Verfahren im Universitätsrat wird durch eine Geschäftsordnung geregelt.
Mitglieder
Der Universitätsrat der Universität Heidelberg besteht aus elf Mitgliedern, die vom Wissenschaftsminister bestellt werden. Sechs Mitglieder, darunter der Vorsitzende, sind universitätsexterne Persönlichkeiten; fünf Mitglieder, darunter der stellvertretende Vorsitzende, sind Universitätsmitglieder. Die Amtszeit der Mitglieder bzw. eine Amtsperiode des Universitätsrats beträgt drei Jahre.