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Der internationale Menschenrechtsschutz im Gegenwind

Referentin: Prof. Dr. iur. Anne Peters, LL.M. (Harvard), Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg

Vortrag am 26. Juni 2017

Die internationalen Instrumente und Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte werden immer weiter ausgebaut und verfeinert, beispielsweise durch den Universal Periodic Review im UN-Menschenrechtsrat, mittels der neuen Individualbeschwerde an den UN-Sozialausschuss und durch Human Rights Impact Assessments. Auch spricht sich kein Staat der Welt offen gegen Menschenrechte aus. Es werden laufend neue Rechte formuliert, etwa ein Recht auf Vergessenwerden im Internet, ein Recht auf Mikrokredite oder ein Recht gegen Korruption. Immer neue Teilgebiete des Völkerrechts werden menschenrechtlich aufgeladen und Menschenrechte für die Auslegung der einschlägigen Normen herangezogen, so im Recht des bewaffneten Konflikts, dem internationalen Finanzrecht und dem Investitionsschutzrecht. Menschenrechte werden zugunsten neuer „verwundbarer“ Gruppen beansprucht, etwa für Migranten, Flüchtlinge oder Tiere. Menschenrechte werden zunehmend extraterritorial, also außerhalb des Staatsgebietes, angewendet, so bei der Bekämpfung von Piraterie und Menschenhandel auf Hoher See oder beim Auslandseinsatz von Friedenstruppen. Und schließlich werden die Menschenrechte gegen neue Verpflichtete in Anschlag gebracht, insbesondere gegen transnationale Unternehmen, Auslandsinvestoren und internationale Organisationen wie UNO, Weltbank und Weltwährungsfonds.

Auf der anderen Seite nehmen Menschenrechtsverletzungen weltweit nicht ab, und es ist ein backlash gegen die Idee zu beobachten. Die Aufsteigerstaaten in Asien, Lateinamerika und Afrika räumen dem Menschenrechtsschutz keine hohe Priorität ein und kritisieren zu Recht die double standards des Westens. Islamismus, Nationalismus und Populismus in allen Weltregionen unterminieren Menschenrechtserrungenschaften. Dem interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof wird der Geldhahn abgedreht. Einige europäische Staaten kritisieren die progressive Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Im Vereinigten Königreich, dem „Mutterland“ der Menschenrechte und Demokratie, wird offen die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention diskutiert.

Der Vortrag zeichnet die widersprüchlichen Tendenzen in unserer Ära der Unsicherheit und des Umbruchs nach. Er plädiert gegen inflationäre Rechtsbehauptungen, aber für die Beibehaltung der universellen Menschenrechte als Goldstandard der Gouvernanz.

Pressemitteilung zum Vortrag

 

Anne Peters

Anne Peters studierte in Würzburg, Lausanne und Freiburg i.Br., wo sie 1994 promoviert wurde. Nach dem Master of Laws (LL.M.) an der Harvard Law School wechselte sie als Wissenschaftliche Assistentin an das  Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht und habilitierte sich an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Peters ist seit 2013 Mitglied im völkerrechtswissenschaftlichen Beirat des Auswärtigen Amtes und seit 2017 Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht. Sie ist die geschäftsführende Direktorin und wissenschaftliches Mitglied am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Titularprofessorin an der Universität Basel (seit 2013) und Honorarprofessorin an der Universität Heidelberg (seit 2014) und der FU Berlin (seit 2015).

Ihre aktuellen Forschungsschwerpunkte sind Völkerrecht, insbesondere seine Konstitutionalisierung und Geschichte, globales Tierrecht, global governance sowie der Status des Menschen im Völkerrecht.

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Letzte Änderung: 05.07.2017
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