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Eckpunkte der Systemakkreditierung
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Die Universität reicht eine Selbstdokumentation über ihr QM-System bei der Akkreditierungsagentur ein. Die Fragestellung für die Darstellung des QM-Systems ist dabei,
- auf welcher Grundlage (selbstgesetzte Ziele)
- und in welcher Weise (systematische Prozesse) beurteilt die Universität ihre Stärken und Schwächen
- und entwickelt daraus Maßnahmen, um Verbesserungen zu erwirken oder Qualität zu halten,
- und wie wird der Erfolg der Maßnahmen systematisch überprüft?
- Auf der Grundlage der Selbstdokumentation führt eine Gruppe von unabhängigen Fachgutachtern und Experten aus dem Bereich Hochschul- und Qualitätsmanagement eine Vor-Ort-Begehung durch.
- Die Universität reicht Unterlagen und Dokumente für die so genannte Merkmalsstichprobe bei der Akkreditierungsagentur ein: Aus acht durch den Akkreditierungsrat festgelegten Merkmalen werden drei Merkmale über die gesamte Universität geprüft.
- Auf der Grundlage der eingereichten Dokumente findet eine zweite Vor-Ort-Begehung der Gutachtergruppe statt.
- Die Universität reicht Selbstberichte der so genannten „Programmstichproben“ bei der Akkreditierungsagentur ein: Als Einzelstichproben werden drei per Zufallsauswahl festgelegte Studiengänge im Verfahren der Einzelprogrammakkreditierung überprüft.
- Es finden Vor-Ort-Begehungen der Stichproben-Programme durch fachspezifische externe Gutachtergruppen statt.
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Die Akkreditierungskommission der Agentur führt die Einschätzungen der Gutachtergruppen zusammen und entscheidet über die Akkreditierung mit folgenden Optionen:
- Positive Akkreditierung ohne Auflagen
- Akkreditierung mit Auflagen, d.h. es werden Mängel festgestellt, die innerhalb von neun Monaten behoben werden können
- Aussetzung des Verfahrens für 12, höchstens 24 Monate bei Aussicht auf Behebung von Mängeln oder negative Akkreditierungsentscheidung
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Letzte Änderung:
13.11.2012