Bereichsbild
Kontakt

Dezernentin für Studium, Lehre und Wissenschaftliche Weiterbildung
Dr. Verena Schultz-Coulon
Tel. +49 6221 54-2314
verena.schultz-coulon@zuv.uni-heidelberg.de

Leitung Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre
Dr. Sonja Kiko
Tel. +49 6221 54-3844
sonja.kiko@zuv.uni-heidelberg.de

KMK-Vorgaben und Handreichungen
Juliane Stievermann, M.A.
Tel. +49 6221 54-2745
juliane.stievermann@zuv.uni-heidelberg.de

 
SUCHE

Eckpunkte der Systemakkreditierung

  1. Die Universität reicht eine Selbstdokumentation über ihr QM-System bei der Akkreditierungsagentur ein. Die Fragestellung für die Darstellung des QM-Systems ist dabei,
    • auf welcher Grundlage (selbstgesetzte Ziele)
    • und in welcher Weise (systematische Prozesse) beurteilt die Universität ihre Stärken und Schwächen
    • und entwickelt daraus Maßnahmen, um Verbesserungen zu erwirken oder Qualität zu halten,
    • und wie wird der Erfolg der Maßnahmen systematisch überprüft?
  2. Auf der Grundlage der Selbstdokumentation führt eine Gruppe von unabhängigen Fachgutachtern und Experten aus dem Bereich Hochschul- und Qualitätsmanagement eine Vor-Ort-Begehung durch.
  3. Die Universität reicht Unterlagen und Dokumente für die so genannte Merkmalsstichprobe bei der Akkreditierungsagentur ein: Aus acht durch den Akkreditierungsrat festgelegten Merkmalen werden drei Merkmale über die gesamte Universität geprüft.
  4. Auf der Grundlage der eingereichten Dokumente findet eine zweite Vor-Ort-Begehung der Gutachtergruppe statt.
  5. Die Universität reicht Selbstberichte der so genannten „Programmstichproben“ bei der Akkreditierungsagentur ein: Als Einzelstichproben werden drei per Zufallsauswahl festgelegte Studiengänge im Verfahren der Einzelprogrammakkreditierung überprüft.
  6. Es finden Vor-Ort-Begehungen der Stichproben-Programme durch fachspezifische externe Gutachtergruppen statt.
  7. Die Akkreditierungskommission der Agentur führt die Einschätzungen der Gutachtergruppen zusammen und entscheidet über die Akkreditierung mit folgenden Optionen:
    • Positive Akkreditierung ohne Auflagen
    • Akkreditierung mit Auflagen, d.h. es werden Mängel festgestellt, die innerhalb von neun Monaten behoben werden können
    • Aussetzung des Verfahrens für 12, höchstens 24 Monate bei Aussicht auf Behebung von Mängeln oder negative Akkreditierungsentscheidung
E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 13.11.2012
zum Seitenanfang/up