Systemakkreditierung
Die Universität Heidelberg möchte mit ihrem QM-System „heiQUALITY“ kontinuierlich ihre Qualität in Studium und Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung sowie Services und Dienstleistungen weiter entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Darüber hinaus will die Universität mit ihrem QM-System aber auch die gesetzlichen Anforderungen zur Qualitätssicherung ihrer Studiengänge erfüllen und „heiQUALITY“ im Verfahren der Systemakkreditierung zertifizieren lassen.
Im Zuge des Bologna-Prozesses ist der Nachweis einer kontinuierlichen Qualitätssicherung der neu eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge verpflichtend geworden. Den Hochschulen in Baden-Württemberg schreibt das Landeshochschulgesetz eine Akkreditierung der gestuften Studiengänge vor (LHG 2005, § 30, Abs. 3). Die Akkreditierung eines Studiengangs bedeutet, ihn einem externen Qualitätssicherungsverfahren zu unterziehen. Dabei wird ein Selbstbericht zum jeweiligen Studiengang erstellt, auf dessen Grundlage eine ca. zweitägige Vor-Ort-Begehung des Studiengangs durch eine Gruppe von externen Fachgutachtern stattfindet.
In der Systemakkreditierung muss diese Qualitätsüberprüfung nicht mehr für jeden einzelnen Studiengang über eine externe Akkreditierungsagentur geleistet werden. Stattdessen wird eine Akkreditierungsagentur beauftragt, das interne QMS der Hochschule zu prüfen und zu zertifizieren, d.h. diejenigen Instrumente und Verfahren, mit denen die Universität in eigener Verantwortung systematisch und überprüfbar die Qualität der Studienangebote sichert und weiter entwickelt.
Im Sinne der Umsetzung der gesetzlichen Akkreditierungsanforderungen hat die Universität Heidelberg im April 2011 einen Vertrag für die Systemakkreditierung mit der Akkreditierungsagentur ACQUIN abgeschlossen.
Eckpunkte der Systemakkreditierung
Zeitplan für die Universität Heidelberg
