Vorgaben und Regelungen für die Systemakkreditierung

Sowohl Programm- als auch Systemakkreditierungen werden in Deutschland von Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die zugelassen und auch qualitätsgeprüft werden von der „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“, dem so genannten „Akkreditierungsrat“. Dieser ist wiederum eingerichtet von der Kultusministerkonferenz der Länder.
Der Akkreditierungsrat gibt - in Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien - die Rahmenbedingungen und Kriterien für Akkreditierungen vor.
